Tödliche Schüsse in Neuss Meerbuscher erschießt Ex-Freundin in Blumenladen - Polizei rekonstruiert Beziehungs-Tat

Neuss · Die Aufarbeitung der tödlichen Schüsse in einem Blumenladen in Neuss wird noch einige Zeit dauern. Bis zu 50 Personen könnten als Zeugen gehört werden.

 Die Tat ereignete sich in einem Blumenladen.

Die Tat ereignete sich in einem Blumenladen.

Foto: Simon Janßen

Im Prozess um den Meerbuscher, der Ende April seine Ex-Freundin an der Gladbacher Straße in der Neusser Nordstadt erschossen haben soll, wird es wohl eine lange Zeugenliste geben. Rund 50 Personen kommen aktuell für eine Aussage vor Gericht in Betracht. Das teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Mittwoch mit.

In der Regel soll innerhalb von sechs Monaten nach einer Tat mit der Hauptverhandlung begonnen werden. Ob diese „Frist“ in diesem Fall eingehalten werden kann, sei aktuell fraglich. Denn aufgrund der schweren Vorwürfe sind die Ermittlungen äußerst aufwendig. Auch weil sich der Verdächtige, der noch in einem Justiz-Krankenhaus liegt, weiterhin nicht äußern möchte.

Der Tathergang soll rekonstruiert werden

Die Akte liegt momentan noch bei der Polizei in Düsseldorf, von wo aus die Mordkommission mit dem Namen „Gladbacher“ gesteuert wird. „Es geht auch darum, den Tathergang zu rekonstruieren“, sagt Staatsanwalt Stefan Peters. Aktuell gebe es keinen Grund, daran zu zweifeln, dass der Verdächtige gesundheitlich in der Lage ist, an der Hauptverhandlung teilzunehmen.

Rückblick zum Tattag: Der Meerbuscher (zum Tatzeitpunkt 31 Jahre alt) soll seine Ex-Freundin (27) am 26. April auf der Gladbacher Straße verfolgt haben. Sie flüchtete in einen Blumenladen, wo insgesamt vier Schüsse auf sie abgegeben wurden. Wenig später soll sich der Verdächtige von einem Zug überrollen gelassen haben. Dabei wurde er schwer verletzt und kam in ein Krankenhaus. Unmittelbar nach der Tat war eine Pistole in einem Gebüsch nahe der Bahngleise gefunden worden. Ob es sich dabei allerdings um die Tatwaffe handelt, muss ebenfalls noch ermittelt werden. Später kam raus: Der Meerbuscher hätte sich seiner Ex-Freundin gar nicht nähern dürfen. Denn sie hatte vom Amtsgericht Neuss ein Kontaktverbot erwirkt.

Im Januar gab es einen Polizeieinsatz in der Wohnung des mutmaßlichen Mörders. Bei einer Auseinandersetzung soll er sie gewürgt haben. Um sich zu befreien, soll sie ihn gebissen haben. Zu diesem Zeitpunkt waren beide bereits getrennt. Die Anzeige gegen den Meerbuscher wegen dieses Vorfalls ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.

(jasi)
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