Neuss sucht Schöffen für das Jugendgericht

Die Bewerbungsfrist für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2019 läuft noch bis Ende Mai.

Neuss. Die Stadt Neuss ist auf der Suche nach Jugendschöffen. Wer Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen hat, kann sich noch bis Ende Mai beim Jugendamt für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2019 melden. Neben einem entsprechenden Beruf gilt auch eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen sowie im schulischen und sportlichen Bereich als ausreichende Qualifikation. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Als ehrenamtliche Richter ohne juristische Vorbildung können Jugendschöffen in Neuss und Düsseldorf am Jugendgericht neben Berufsrichtern unter anderem über Schuld und Unschuld sowie über zu verhängende Strafen mitentscheiden. Bewerben kann sich jeder, der in Neuss wohnt und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Zudem darf — auch darauf weist die Stadtverwalung hin — gegen Bewerber kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schweben.

Das Amt des Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Zudem werden geistige Beweglichkeit und — wegen des laut Verwaltung anstrengenden Sitzungsdienstes — körperliche Eignung vorausgesetzt. Wer Jugendschöffe werden möchte, kann sich melden unter der Telefonnummer 02131/905331 oder per E-Mail an:

Auch das Rechtsamt der Stadt Neuss ist weiterhin auf der Suche nach Schöffen für die Amtsgerichte Neuss und Düsseldorf sowie das Landgericht Düsseldorf. Die Amtszeit beginnt ebenfalls am 1. Januar 2019. Hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige — zum Beispiel Richter, Polizisten und Bewährungshelfer — sowie Religionsdiener sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weitere Informationen rund um die Tätigkeit als Schöffe gibt es unter der Telefonnummer 02131/903008 und per E-Mail an: Red

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