Neuss: Schütze vergeht sich an Jungen

Das Gericht hat einen 42-Jährigen zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte gestanden, einen 15-Jährigen sexuell missbraucht zu haben.

Neuss. Das Palästinenser-Tuch hat sich der Angeklagte hoch ins Gesicht gezogen. Der 42-Jährige scheint sichtlich nervös, als er im Gericht Platz nimmt. Als wenige Stunden später das Urteil verkündet wird, geht ein Raunen durch den Saal. Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro lautet das Urteil, das am Donnerstag im Amtsgericht verkündet wird. Das Vergehen: sexueller Missbrauch an einem Minderjährigen.

Mit einem Geständnis hat der 42-Jährige seinem Opfer, einem Jungen, der inzwischen 16 Jahre alt ist, eine Aussage vor Gericht erspart. Der Angeklagte gab zu, in der Nacht vom 18. auf den 19. April dieses Jahres in seiner Wohnung sexuelle Handlungen an dem damals 15-Jährigen vorgenommen zu haben.

"Ist Ihnen klar, was ihnen vorgeworfen wird?", fragt der Richter. Der Angeklagte nickt verhalten. Des Öfteren hatte der Angeklagte Jugendliche zu sich nach Hause eingeladen. Der Schützengruppe der Jugendlichen hatte er bei der Organisation von Partys geholfen. Der Weckhovener nahm die Funktion eines Jugendbetreuers ein, obwohl er diesen Posten tatsächlich nie inne hatte.

"Wir spielen dort Playstation 3, trinken was - der gibt uns den Alkohol", liest der Richter aus der Vernehmung des Jungen vor. Und auch an jenem Samstag im April wird getrunken. "Ich hatte neun kleine Feiglinge, drei 43er mit Milch und vier Flaschen Curuba V Plus", zitiert der Richter Aussagen des Jungen.

Vom 18. auf den 19. April durfte der Jugendliche erstmals bei dem Neusser übernachten - allerdings nicht ohne das Einverständnis seiner Mutter. Der habe der 42-Jährige in einem Telefonat erklärt, dass ihr Sohn immer sehr traurig sei, wenn er stets um halb eins zu Hause sein müsse, während seine Freunde weiter Playstation spielten. Die Mutter willigte ein.

Zwischen Mitternacht und drei Uhr habe sich der Angeklagte dann an dem Teenager vergangen, der zu diesem Zeitpunkt scheinbar schlief. Tatsächlich stellte sich das jugendliche Opfer schlafend. "Weil er nicht wusste: Wenn er sich wehrt, was passiert dann?", zeichnet der Richter die Situation nach.

Wie aus den Ermittlungen hervorgeht, sei der Junge vollkommen fertig gewesen und habe geweint, als er sich seiner Mutter anvertraute.

Holger Trappen, Anwalt der Familie des Opfers, ist mit dem Urteil nur mäßig zufrieden. Grund: Bisher haben sich zwei weitere Jugendliche gemeldet, die mutmaßlich ebenfalls von dem Angeklagten missbraucht worden sind. Für den 42-Jährigen dürfte diese Angelegenheit also noch nicht vorbei sein. Ein Angehöriger des Täters: "Unser Mitgefühl gilt den Opfern."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort