Bauer & Schaurte in Neuss Gilt das Markenrecht auch bei Straßennamen?

Nordstadt. · Der Namensvorschlag für das frühere Areal der Schraubenfabrik Bauer & Schaurte wurde vom Stadtarchiv verworfen.

(hbm) Normalerweise „entscheidet“ der Kulturausschuss nach festen Grundsätzen über Benennung und Umbenennung von Straßen. Aber in Zeiten der Corona-Pandemie ist nichts normal, und so durfte auch in der Zoom-Konferenz nur diskutiert werden, ob zwei Straßen im neuen Inbusviertel in der Nordstadt „An der Dreherei“ und „Werkstraße“ heißen sollen. Die Entscheidung darüber kann allein der Rat fällen. Wobei: die „Werkstraße“ fiel sofort durch. Zu allgemein, zu langweilig, zu beliebig befand nicht nur Hartmut Rohmer für die SPD und damit für die Ratsmehrheit „Rot-Grün-plus“.

Er schlug stattdessen „Inbusstraße“ vor und bekam auch die Zustimmung der CDU. Zahlreiche weitere Äußerungen in dieser Richtung brachten Jens Metzdorf als Leiter des Stadtarchivs, das auch die Vorschläge macht, in Erklärungsnot.

So zeigte er sich zwar „nicht überrascht über die Zahl der Wortmeldungen“. Aber versuchte dennoch, die „Werkstraße“ unter Verweis auf „ganz bewusst“ verworfene Ideen wie „Walzerei“ oder „Vergütungsstraße“ schmackhaft zu machen. Denn alte Flurnamen, nach denen das Stadtarchiv in der Regel fahndet und die sich dann auch in den Vorschlägen wiederfinden, waren mit Priorität nicht zu berücksichtigen.

Wirklich betroffen reagierten die Kulturpolitiker jedoch erst auf den Verweis des Markenrechts, nach dem „Inbusstraße“ laut Aussage von Jens Metzdorf wohl auch einen geschützten Begriff beinhaltet. Das wird dem Stadtarchivleiter bei Facebook gerade um die Ohren gehauen.

„Weil angeblich Markenrechte der Inbus IP GmbH am ,Inbus’ dagegen sprechen. Das sei auch bereits geprüft worden…Wer prüft sowas? Und wer, der Ahnung davon hat, lehnt sowas ab?“ heißt es da im Blog eines Neusser Rechtsanwalts, der lokale Themen „beruflich selten“, behandelt und in diesem Fall von einer „Markenrechtsposse im Kulturausschuss“ spricht.

Begründet wird dies mit entsprechenden Paragraphen und endet mit: „Es spricht also rechtlich rein gar nichts gegen eine Inbusstraße. Die Behauptung, es sei rechtlich geprüft worden, scheint erfunden zu sein. Sollte es diese Prüfung wirklich gegeben haben, bitten wir um Zusendung des ,Gutachtens’, damit wir mit dem Verfasser in den juristischen Diskurs treten können. Falls nicht, hätten wir gern eine Inbusstraße.“

(hbm)
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