Corona im Rhein-Kreis Neuss Urlaub ist vermeidbares Risiko

Neuss. · Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten können Vergütungsanspruch verlieren.

 Passagiere gehen am Flughafen Frankfurt an Deutschlands erstem "Flughafen-Corona-Test"-Zentrum vorbei.

Passagiere gehen am Flughafen Frankfurt an Deutschlands erstem "Flughafen-Corona-Test"-Zentrum vorbei.

Foto: dpa/Boris Roessler

Ein vom Arbeitgeber routinemäßig veranlasster Corona-Test hat jetzt in Cottbus die erste Infektion seit fast drei Monaten nachgewiesen. Eine vierköpfige Familie, die zuvor im Urlaub auf Mallorca war, ist mit dem Virus infiziert. Dabei gehört die beliebte spanische Baleareninsel nicht einmal zu den vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen internationalen Risikogebieten. Das sind solche, bei der die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 50 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohner überschreitet oder anderweitig die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos anzunehmen ist. Der Fall in Cottbus zeigt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen in der aktuellen Urlaubssaison aufmerksam sein.

Denn, wer aus einem Risikogebiet nach NRW zurückkehrt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden und sich für 14 Tage in häusliche Selbstisolation zu begeben. Im Rhein-Kreis Neuss laufen diese Maßnahmen aktuell bei 120 Personen, wie Kreissprecher Benjamin Josephs auf Anfrage mitteilt. Seit Beginn der Pandemie haben in toto 949 weitere Reiserückkehrer aus Risikogebieten die häusliche Isolierung bereits hinter sich.

Da der Urlaub ein vermeidbarer Risikofaktor ist, zählt die 14-tägige Isolation nicht als Quarantäne. Für den Arbeitnehmer kann somit in dieser Zeit der Vergütungsanspruch entfallen – wenn die Tätigkeit nicht im Homeoffice fortgesetzt werden kann. Das bestätigen große Firmen aus Neuss auf Anfrage. Bei der Sparkasse wird den Mitarbeitern dann etwa unbezahlter Sonderurlaub angeboten, sagt ein Sprecher.

Die Stadt Neuss gibt an, dass das Entfallen des Vergütungsanspruchs ihrer Mitarbeiter in diesen Fällen nicht grundsätzlich auszuschließen sei – das werde im Einzelfall entschieden, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung dazu. Das gilt auch bei der Rheinmetall Automotive AG, wie ein Firmensprecher angibt. Mitarbeiter und Personalabteilung würden besprechen, inwiefern Überstunden, mobiles Arbeiten oder Urlaub (eventuell unbezahlt) für die Isolationszeit genutzt werden können. Die Stadtwerke Neuss haben für die Selbstisolation „klare Vorgaben erstellt und kommuniziert“, erklärt ein Sprecher.

Alle angefragten Firmen gaben zudem an, dass sie ihre Mitarbeiter über die Risikogebiete informieren und dabei auf das RKI verweisen. Ein Reiseverbot kann durch den Arbeitgeber nicht ausgesprochen werden. Allerdings habe sich der Mitarbeiter selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben und Regeln zu halten.

Dienstreisen auf das
Nötigste heruntergefahren

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, kann in der Regel erst 14 Tage später wieder das Firmengelände betreten – außer es liegt ein negativer Coronavirus-Test vor. Keine der Firmen gab an, bisher einen Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet unter seinen Mitarbeitern gehabt zu haben.Zudem seien die Dienstreisen auf ein Minimum reduziert.

Die Stadt genehmigt solche nur ins Inland. Bei der Firma „3 M“ gibt es bereits Dienstreisen nach Benelux, die Schweiz und Österreich – wenn eine virtuelle Option keine Alternative ist.

Und bei Rheinmetall bedürfen Dienstreisen außerhalb Europas gesonderter interner Genehmigungen – und werden von der Konzernsicherheit betreut.

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