NRW Neues Schuljahr, neue Corona-Regeln

Neuss · Die Schulen fühlen sich mittlerweile gut vorbereitet und hoffen, dass der Präsenzunterricht beibehalten wird. Kleinere Änderungen in den Abläufen gibt es allerdings auch jetzt. Und die Feiern zur Einschulung finden abgespeckt statt.

 Auch an weiterführenden Schulen geht der Unterricht weiter – mit Maskenpflicht und Tests.

Auch an weiterführenden Schulen geht der Unterricht weiter – mit Maskenpflicht und Tests.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Ankündigung des Bildungsministeriums für die Schulen in Nordrhein-Westfalen kam vergleichsweise früh: Bereits Ende Juni kündigte das Ministerium in einer Schulmail an, den Start in das neue Schuljahr grundsätzlich wie das Ende des vorigen gestalten zu wollen. „Und so viel hat sich jetzt wirklich nicht geändert“, sagt Achim Fischer, Schulleiter der Janusz-Korczak-Gesamtschule und gleichzeitig Sprecher aller weiterführenden Schulen in Neuss. Ein wenig Ungewissheit herrsche wegen der Reiserückkehrer. Die müssen sich laut Verordnung testen lassen, so lange sie nicht geimpft oder genesen sind. Überprüfen muss das allerdings nicht die Schule. „Bei uns herrscht jetzt eher ,business as usual’. Wir sind froh, dass der Präsenzunterricht weitergeht“, sagt Fischer. Am ersten Schultag am Mittwoch wurde überprüft, welche Schüler geimpft oder genesen sind. Alle anderen mussten sich, wie schon vor den Ferien, mit einem Antigen-Schnelltest selbst testen. „Dabei gab es ein paar positive Fälle, die jetzt durch einen PCR-Test überprüft werden müssen“, sagt Fischer. Die Anzahl sei aber nicht signifikant höher als sonst. Neu ist für die Schulen, dass bei einem positiven PCR-Testergebnis nicht automatisch eine Quarantäne für die gesamte Klasse gilt. Nur noch die direkten Sitznachbarn (vor, hinter, links und rechts) der infizierten Person müssen demnach in die 14-tägige Quarantäne. Darüber hinaus könne das Gesundheitsamt allerdings weitere Kontaktpersonen identifizieren. Dabei sollen die Schulen helfen. „Grundsätzlich würden wir lieber Person fünf und sechs bei der Behörde angeben, als eine zu wenig“, sagt Achim
Fischer.