Neuss: Keine Erinnerung an Prügelei

Berufung: Mann (35) muss nun doch nur Geldstrafe zahlen.

Neuss. "Ich habe mich auf der Straße zusammengekauert, die Hände vor mein Gesicht gehalten und die Beine angezogen." Mario P. wirkt nervös, als er seine Zeugenaussage macht. "Die Autos sind hupend an mir vorbeigefahren, die Männer haben aber nicht aufgehört, mich zu schlagen und zu treten." Obwohl die Nacht knapp drei Jahre zurückliegt, erinnert sich der 25-Jährige noch an viele Einzelheiten. Eine entscheidende Erinnerung fehlt dem Mann jedoch: Wer aus der Männergruppe ihn an der Bergheimer Straße zusammentrat und die anderen anfeuerte, ihn "platt zu machen".

Das Amtsgericht Neuss hatte mit dem Urteil vom 16. Juni 2009 einen 35-jährigen Neusser wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Lagerist habe bei der Prügelei nicht vom Opfer abgelassen. Der Mann legte Einspruch ein. Er sei nicht derjenige gewesen, der die Schlägerei angezettelt habe, außerdem habe er eine Flasche an den Kopf bekommen und sei ohnmächtig geworden. Als er aufwachte, habe er sich wehren müssen. Er habe seinen bereits verurteilten Kumpel Viktor K. jedoch aufgefordert, Ruhe zu bewahren.

Der Richter urteilte, ein minderschwerer Fall liege vor. Der 35-jährige Neusser muss nun eine Geldstrafe von 3150 Euro zahlen.

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