Neuer Vertrag in Neuss Neuerungen bei den Schützen

Zur Versammlung „Zog Zog“ sind nun erstmals auch Politikerinnen eingeladen.

 Das Schützenfest ist für Neuss im Vergleich mit anderen Städten ein unvergleichbares Alleinstellungsmerkmal. Diesen Trumpf wollen Stadt und Bürgerschützen weiterentwickeln.

Das Schützenfest ist für Neuss im Vergleich mit anderen Städten ein unvergleichbares Alleinstellungsmerkmal. Diesen Trumpf wollen Stadt und Bürgerschützen weiterentwickeln.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Neuss. Zur Versammlung der Bürger und Bürgersöhne, die am Samstag, 13. Juli, in der Stadthalle über die Kardinalfrage abstimmen sollen, sind zum allerersten Mal auch alle weiblichen Mitglieder des Hauptausschusses eingeladen. Darauf verständigten sich Bürgermeister Reiner Breuer und Schützenpräsident Martin Flecken, die die Einladung zu „Zog Zog“ zeitgemäß und ein „Signal der Wertschätzung“ nannten.

Dass sich Stadt und Bürgerschützen darin einig sind, die Frauen noch stärker als bisher in das Schützenfest einzubinden, findet auch in dem Vertrag seinen Niederschlag, in dem beide Seiten erstmals ihre Aufgabenverteilung eindeutig regeln.

Bei den Verhandlungen wurde
Wert auf Details gelegt

Von einer Mitgliedschaft bleiben zwar auch die Frauen der Komiteemitglieder weiter ausgeschlossen, doch werden sie zum Frühstück am Kirmessonntag nicht mehr in die Bürgergesellschaft geschickt, sondern sind dabei, wenn der Bürgermeister Schützenkönig und Ehrengäste zu früher Stunde im Rathaus empfängt. „Das Rathaus öffnet sich noch weiter“, sagt Breuer.

Das Beispiel zeigt, wie sehr bei den Verhandlungen auf Details Wert gelegt wurde. Das so verhandelte Dokument wird dem Rat nun am Freitag zur Abstimmung vorgelegt. Stimmt dieser zu, soll der unbefristet zu schließende und mit einer fünfjährigen Kündigungsfrist abgesicherte Vertrag bei „Zog Zog“ unterzeichnet werden. Das gebe den Bürgerschützen Rechtssicherheit, sagt Breuer, ganz unabhängig davon, wer im Rathaus das Sagen hat.

Schützen müssen Verlegung
des Kirmesplatzes zustimmen

Das gilt auch in der laufenden Diskussion über Visionen für die Rennbahn und eine mögliche Verlegung des Kirmesplatzes. In beiden Fällen schlägt der Vertrag Pflöcke ein. Eine Kirmesplatzverlegung ist – auch wenn die Stadt Veranstalter des Rummels ist und bleibt – ohne Zustimmung der Schützen nicht möglich. Ferner sichert die Stadt den Schützen die kostenlose Nutzung der werbefreien Festwiese im Innenraum der Rennbahn auf Dauer zu. Breuer sprach sogar von einer Schutzklausel. Abgesichert wird durch den Vertrag auch die Neuerung, dass sowohl der jeweilige Oberst als auch der Schützenkönig nach ihren Ehrenabenden den Ratssaal für einen bürgerschaftlichen Rahmen nutzen dürfen. Das schafft einen einheitlichen und damit vergleichbaren Rahmen und hilft diesen Schützenrepräsentanten bei der „Herbergssuche“. Angemessene Räume zu finden, werde in Neuss immer schwerer, sagt Breuer. Ihm hat der amtierende Schützenkönig Bruno Weyand schon signalisiert, als erster von diesem Angebot Gebrauch machen zu wollen.

Der Clou aus Sicht der Vertragspartner ist, dass die Stadt bessere Möglichkeiten für den Fackelbau schafft. Weil sie den Karnevalisten in Büttgen eine eigene Wagenbauhalle sichern konnte, die sie zum 1. Juli übernommen haben, können die Schützen die Halle an der Blücherstraße künftig exklusiv und das ganze Jahr über nutzen. Der Zuschuss für den Fackelbau steigt deshalb von 80 000 auf 120 000 Euro jährlich.

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