Neuss: Breuer lebensgroß - Wie hoch ist ein Plakat in DIN A 0?

Die Stadt verlangt von der SPD, 250 Plakate abzuhängen. Die hält dagegen.

Neuss. Nicht einmal mehr fünf Wochen - dann ist nicht nur Schützenfest, sondern bekanntlich auch Kommunalwahl. Allmählich steigt die Dichte der Wahlplakate - und es gibt ersten massiven Ärger. Auslöser ist die SPD mit dem Plakat ihres Bürgermeister-Kandidaten Reiner Breuer.

Der steht etwa lebensgroß auf 250 Plakaten in der Stadt und wirbt um Stimmen. Zu groß, sagt die Verwaltung und fordert die SPD auf, bis zum 31. Juli alle Plakate dieser Größe zu entfernen. "Nicht zu groß", kontert die Partei und weigert sich, Herrn Breuer abzuhängen. Ein Anwaltkanzlei ist eingeschaltet.

Eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt regelt, was vor der Kommunalwahl in Sachen Plakate geht und was nicht. Grundlage ist ein 14 Jahre alter Ratsbeschluss. So dürfen Plakate nicht mit Verkehrszeichen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen.

Ein Bereich 15 Meter vor Kreuzungen muss werbefrei bleiben. Im gesamten Hauptstraßenzug und den abzweigenden Nebenstraße sind Wahlplakate grundsätzlich verboten. Und: "Es werden nur Hartfaserplatten in einer Größe von bis zu maximal DINA0 genehmigt."

Das ist die gängige Größe, in denen die Kandidaten und Parteienwerbung derzeit Passanten und Verkehrsteilnehmer begleitet. Reiner Breuer, stehend, ist eindeutig größer, vor allem: höher. Die Aufforderung der Stadt aber sieht SPD-Parteichef Benno Jakubassa als "unzulässige Einschränkung des Wahlkampfs", seien doch Plakate dieses Formats auch in anderen Städten geduldet.

Der öffentliche Raum werde durch diese Plakate nicht mehr in Anspruch genommen als durch die sonst üblichen Holzplakatträger. Nun bahnt sich ein Rechtsstreit an. "Rein vorsorglich", so Benno Jakubassa, hat die SPD gestern die ausdrückliche Genehmigung der neuartigen Plakate nochmals beantragt. Die Entscheidung steht noch aus.

Die Zahl der kleinen DIN A0-Plakate wird wohl noch deutlich ansteigen. Die Parteien beantragen bei der Stadt eine Höchstzahl der Plakate, die wird dann mit Hinweis auf die Satzung genehmigt. 500 bis 700 Plakate haben die beiden großen Parteien angmeldet, die übrigen weniger.

Nur eine Partei fällt aus dem Rahmen: Die rechtspopulistische Pro NRW, die nicht für den Rat, wohl aber für den Kreistag kandidiert, hat allein für Neuss die Aufstellung von 1000 Plakaten beantragt.

Und dann gibt es noch die ganz großen Wahlplakate. An 59Standorten können sich Parteien großflächig verbreiten. Regelung à la Neuss: Die Anzahl wird anhand der Ergebnisse der letzten Kommunalwahl ermittelt, die Standorte werden ausgelost.

Auch in Dormagen gibt es ein ausdrückliches Reglement, wer wo wie viele Plakate aufhängen oder aufstellen darf. "Das betrifft zwar nicht die Größe", erklärt Stadtsprecher Swen Moeser, "aber die Plakate dürfen die Verkehrssicherheit nicht gefährden". Auch soll eine Plakatflut vermieden werden:

An einem Laternenmast ist nur eine Werbetafel erlaubt. Der Wahlausschuss hat die Kriterien in der vergangenen Woche festgelegt. Die Parteien werden in den nächsten Tagen noch einmal darauf aufmerksam gemacht. Moeser rechnet damit, dass eine Reihe von Plakaten dann wieder abgehängt werden muss. Geschieht das nicht, werden die Tafeln vom Ordnungsamt entfernt, die Politiker können sich die Poster dann im Baubetriebshof wieder abholen.

Ähnlich wie in Neuss ist die Plakatierung in Grevenbroich über eine Verwaltungsvorschrift geregelt - mit genereller Erlaubnis für Plakate bis zur Größe DINA0. Größere Formate können an festgelegten Standorten mit besonderer Erlaubnis aufgestellt werden.

In Kaarst setzt man auf die Selbstverpflichtung der Parteien. Hier ist weder die Größe noch Anzahl oder Areal eingegrenzt, so Stadtsprecherin Sigrid Hecker. "Die Sicht darf natürlich nicht versperrt sein", nennt Hecker immerhin eine Vorgabe.

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