Neuer Vertrag für die Rheinkraft

Nachdem sich mehr als 100 Sportler aus der Leichtathletik-Abteilung abgemeldet haben, wurde zum Betrieb ein neues Abkommen mit der Stadt nötig. Die DJK ist nicht mehr Hauptnutzer der Wolker-Anlage.

Neuss. Die DJK Rheinkraft ist nicht mehr Hauptnutzer der Leichtathletik-Anlagen auf der Ludwig-Wolker-Sportanlage. Nachdem sich mehr als 100 Sportler aus der — von Belästigungsvorwürfen gebeutelten — Leichtathletik-Abteilung in Richtung des Nachbarvereins DJK Novesia abgemeldet haben, wurde jetzt zum Betrieb auf der Anlage ein neuer Vertrag mit der Stadt nötig. Der sieht die Verlängerung einer als Notlösung eingeführten „Fünf-puls-zwei-Regelung“ vor und bringt die Kommune wieder in die Situation, den Trainingsbetrieb zumindest werktags bis in die späten Abendstunden mit eigenem Aufsichtspersonal sicherzustellen. Morgen beschäftigt die Regelung den Sportausschuss.

„Wir sind aber noch der Verein auf dieser Anlage“, betont Peter Orth als zweiter Vorsitzender der DJK Rheinkraft. Sein Verein regelt den Trainingsbetrieb künftig aber nur noch an den Wochenenden. An diesen Tagen ist grundsätzlich kein Leichtathletik-Training möglich. Vielmehr steht die Bezirkssportanlage am Jean-Pullen-Weg dann dem Fußball-Spielbetrieb der DJK Rheinkraft zur Verfügung.

Den alten Mitverantwortungsvertrag hatte die Stadt Neuss vorsorglich mit Wirkung zum 30. Juni gekündigt. Sie reagiert damit auf die neue Situation bei der Rheinkraft, deren Leichtathletik-Abteilung nach Peter Orths Darstellung keine 80 Mitglieder mehr zählt. Die Stadt hat aber — aus gegebenem Anlass — auch die Gelegenheit genutzt, im Vertrag mit der DJK Rheinkraft die Verpflichtung zur Einhaltung insbesondere der Jugendschutzbestimmungen noch einmal ausdrücklich zu verankern.

Der Stadtsportverband war in die Gespräche zwischen Stadt und Heimverein eingebunden, bestätigt Geschäftsführer Gösta Müller. Ein Problem sei es gewesen, Trainingszeiten für andere Vereine mit großen Leichtathletik-Abteilungen — namentlich der DJK Novesia und der TG Neuss — sowie von Einzelsportlern auf der Wolker-Sportanlage festzuschreiben. Dass die Rheinkraft, als nur noch „kleiner“ Leichtathletik-Verein die Verantwortung für den Trainingsbetrieb auch versicherungsrechtlichen Fragen nicht weiter übernehmen konnte und wollte, könne er sogar verstehen, sagt Müller.

Das Zutrittsrecht für Sportler aus anderen Vereinen ist ein völlig neues Problem. Bislang galt, dass ein Verein auf jeder Bezirkssportanlage abends und an den Wochenenden Hausrecht und Schlüsselgewalt hat, doch dieses Ordnungsprinzip wird mit der eingeleiteten Zentrenbildung durchbrochen. Sportdezernent Matthias Welpmann spricht sogar von einem Paradigmenwechsel und einer besonderen Herausforderung. Von den Vereinen, die die im Aufbau befindlichen Zentren nutzen, erwarte er Kooperationsbereitschaft, sagt Welpmann: „Wir geben den Vereinen etwas Zeit zur Umstellung, doch die Ansage ist klar“, sagt so Welpmann, der hochwertige aber auch vernünftig ausgelastete Anlagen sehen will.

Aktuell sind drei Fußballzentren definiert, bei denen noch am ehesten kooperative Nutzungsmodelle vorstellbar sind. So haben SG Erfttal und DJK Gnadental ja schon vorab eine Zusammenarbeit vertraglich geregelt. Sobald aber ein Zentrum entsteht, das — wie etwa das Zentrum für amerikanische Sportarten in Weckhoven — mehrere Vereine unterschiedlich nutzen, wird es kniffeliger. Aber so weit sei es noch nicht, sagt Müller — und für die Wolker-Anlage liege ja nun endlich ein Vertrag vor.

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