Napp: Kein Verzicht im Jahr 2014

Land verweist auf freiwilligen Rückzug ein Jahr vor Ende der Amtszeit.

Neuss. Die Entscheidung der rot-grünen Landesregierung, die Wahlen für die Stadträte und die der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte wieder zusammenzulegen, war erwartet worden.

Das geht ab 2020. Auf freiwilliger Basis, so die Ankündigung aus Düsseldorf, könnten die direkt gewählten Stadtchefs und Landräte aber auch 2014, ein Jahr vor Ende ihrer Amtszeit, abtreten und den Weg für die gemeinsame Wahl in diesem Jahr freimachen. 2014 findet die Kommunalwahlen statt, ein Jahr darauf die Bürgermeisterwahl.

Dieser Ansatz kommt für Bürgermeister Herbert Napp (CDU) nicht in Frage. „Ich habe die Absicht, den Vertrag zwischen den Wählern und mir zu erfüllen — über sechs Jahre bis zum letzten Tag“, sagt er. „Und zwar nicht als lame duck, sondern mit großem Schwung.“

Im Übrigen sehe die Gemeindeordnung den Rücktritt eines Bürgermeisters im Kern nicht vor. Für Napp ist nicht nachvollziehbar, „den Grundgedanken einer kommunalen Verfassung durcheinanderzubringen, weil es gerade so passt.“ Der Bürgermeister hat bereits angekündigt, 2015 nicht noch einmal anzutreten. uda

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