Möbelhaus: Klage aus Düsseldorf

Baugenehmigung wird in Frage gestellt.

Neuss/Düsseldorf. Noch in der Ratssitzung am 31. Januar, in der die Stadtverordneten mit Mehrheit von CDU, FDP und UWG den Satzungsbeschluss für den Bau des Möbelmarktes fassten, überreichte Bürgermeister Herbert Napp dem Vertreter von Investor Kurz Krieger die Baugenehmigung. Jetzt kommt Gegenwind aus Düsseldorf.

Die Landeshauptstadt hat fristgerecht Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht. Die Neusser Stadtverwaltung, so heißt es, werde darauf erwidern, sobald ihr die Klagebegründung vorliege.

Zahlreiche Kommunen von Düsseldorf und Köln bis Mönchengladbach und Krefeld, die Städte des Rhein-Kreises bis zum Kreis Viersen hatten sich am Bauleitplanverfahren beteiligt und ihre Sorgen vorgebracht. Sie bezogen sich vor allem auf den Verkauf der Nebensortimente, der im künftigen Möbelhaus auf einer Fläche von 4600 Quadratmetern gestattet wird.

Auch die Handwerkskammer Düsseldorf sprach wegen der großen Fläche für Randsortimente von „erheblichen Bedenken“. Den Kommunen, die sich im Verfahren beteiligt hatten, wurde die Baugenehmigung „aus Gründen der Rechtssicherheit“ zugeleitet. Nun hat Düsseldorf reagiert.

Die Klage entfalte keine aufschiebende Wirkung, so Mitteilung aus dem Rathaus. Die umfangreichen Bauarbeiten auf dem Areal Willy-Brandt-Ring/Stresemannallee könnten fortgesetzt werden.

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