Lieferung nach Iran: Jüchener erhält Bewährungsstrafe

Ein 47-Jähriger soll Vakuumpumpe in den Iran geliefert haben.

Rhein-Kreis Neuss. Ein 47-jähriger Mann aus Jüchen ist am Dienstag wegen eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz vom Düsseldorfer Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Laut Anklage hatte der Unternehmer eine Vakuumpumpe eines deutschen Herstellers nach Teheran (Iran) geliefert, die auch in Atomkraftwerken eingesetzt werden kann. Ein anonymer Hinweis hatte die Fahnder des Kölner Zollkriminalamtes auf die Spur des Kaufmanns aus Jüchen gebracht, dessen Neusser Im- und Exportfirma mit Industriemaschinen handelt.

Der Angeklagte gestand, die Halterung für eine Vakuumpumpe ohne Genehmigung ausgeführt zu haben, nicht jedoch eine Pumpe. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, sein Mandant habe sich keine dauerhafte Einnahmequelle durch den Vertrieb in den Iran schaffen wollen.

Er habe vielmehr aus Sorge um seine Angehörigen gehandelt. Seine Ansprechpartner in Teheran hätten ihm gedroht, wenn er die Ware nicht liefere, werde für die Sicherheit seiner Familie im Iran nicht mehr garantiert.

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