Landrat will Bahnhof nicht überwachen

Für mehr Sicherheit wünscht sich Dormagen eine Videoüberwachung für den Vorplatz.

Landrat will Bahnhof nicht überwachen
Foto: ati

Dormagen Beim Thema Sicherheit gehen schnell die Emotionen hoch. So auch jetzt beim Vorstoß für eine Videoüberwachung vor dem Dormagener Bahnhof. Die Initiative geht von Bürgermeister Erik Lierenfeld (SPD) aus, der sich mit diesem Anliegen an Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (CDU) als Chef der Kreispolizeibehörde gewandt hat. Von dort kommt aber eine klare Absage: Weil es dort keinen Kriminalitätsschwerpunkt gibt, „muss ich eine Videoüberwachung ablehnen“.

Die Stadt reagiert enttäuscht. Erster Beigeordneter Robert Krumbein sagt: „Die Videobeobachtung wäre eine wichtige Ergänzung unseres Gesamtkonzepts für mehr Sicherheit auf dem Bahnhofsvorplatz. Durch die verstärkte Präsenz unseres Ordnungsamts, eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und verschiedene bauliche Veränderungen konnte das Sicherheitsgefühl der Menschen dort bereits deutlich verbessert werden. Und genau daran werden wir weiterarbeiten — mit Videobeobachtung oder ohne.“ Die Stadt weist darauf hin, dass sich derzeit Kameras in der Decke des Tunnels zu den Gleisen befinden. „Die sind jedoch nicht an die technischen Anlagen der Bundespolizei angebunden“, merkt Lierenfeld in seinem Schreiben an den Landrat an. Das liege offenbar am Datenschutz. Lierenfeld: „Im Laufe der letzten Jahre ist allerdings eine gegenläufige Tendenz zur Videoüberwachung an bestimmten Standorten feststellbar.“ Lierenfeld forderte Petrauschke auf, die „Genehmigung für die Videoüberwachung mit Fertigstellung der Baumaßnahme am Bahnhof Ende des nächsten Jahres zu ermöglichen“. Aus dem Kreishaus kommen allerdings keine positiven Signale. Zu unauffällig ist der Bahnhof in Dormagen, um eine Videoüberwachung zu rechtfertigen.

Der Landrat hält dem Wunsch aus dem Rathaus Fakten entgegen: „Eine Auswertung der polizeilich registrierten Straftaten in dem Bereich des Bahnhofs, der in die Zuständigkeit der Kreispolizeibehörde fällt, bildet keine bedeutsame Kriminalitätsentwicklung ab und rechtfertigt keine Videoüberwachung durch die Polizei.“ schum

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