Landgericht weist Klage gegen Wasserpreise der GWG ab

Das Preismodell hat rechtlich Bestand. Der Bauverein hatte darin eine unzumutbare Belastung für Mieter in Mehrfamilienhäusern gesehen.

Landgericht weist Klage gegen Wasserpreise der GWG ab
Foto: GWG

Grevenbroich. Die Wasserpreise der GWG gelten seit zweieinhalb Jahren, gestern aber war das Preissystem nochmals Thema beim Versorgungsunternehmen. Das Landgericht Mönchengladbach hat eine Klage von drei Wohnungsgesellschaften abgewiesen. „Jetzt hat unser Wasserpreissystem sowohl vor der Kartellaufsicht wie auch vor einem Zivilgericht bestand“, sagte GWG-Geschäftsführer Willi Peitz mit einigem Stolz.

Zum Oktober 2014 hatte das Unternehmen seine Wassertarife nach Kritik der Kartellbehörde neu gestaltet. Das Preissystem wurde im Stadtgebiet vereinheitlicht, der Mengenpreis fürs Wasser reduziert. Der Grundpreis pro Zähler wurde durch einen Systempreis ersetzt, der sich nach der Zahl der Wohneinheiten im Haus richtet.

Doch der neue Systempreis sorgte für Kritik. Mieter in vielen Mehrfamilienhäusern des Bauvereins müssten „nun 30 bis 70 Prozent mehr fürs Wasser zahlen, in einigen Fällen sogar mehr als 100 Prozent“, erklärte Hubert Zimmermann, Vorstand des Bauvereins Grevenbroich mit 1600 Wohnungen. Der Grund: Bis zur Umstellung blieb der Grundpreis konstant, auch wenn 20 Wohnungen angeschlossen waren. Zimmermann hielt die Erhöhung „für unbillig und sozial unausgewogen.“

Die Genossenschaft, die Rewo Rhein-Erft Wohnungsbau und die Erftsiedlungsgenossenschaft Gindorf klagten 2015 und forderten, dass die Wasserpreise „gegenüber den Klägern unwirksam“ sind. Dem kam das Landgericht nicht nach. „Das Gericht hat festgestellt, dass GWG bei der Einführung seines Preissystems eine angemessene Preisbildung gewahrt hat“, erklärte gestern Feh Klawe, die vom Versorger beauftragte Rechtsanwältin. — Grundsätze Gleichbehandlung, Kostendeckung sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung seien gewährleistet. Zudem habe das Gericht die von den Klägern genannten Preissteigerungen nicht nachvollziehen können, so die Anwältin. Für das Landgericht war die Benachteiligung von Bewohnern von Mehrfamilienhäusern „nicht ersichtlich“.

Die GWG hatte die Einführung des neuen Systempreises unter anderem damit begründet, dass mehr als 80 Prozent der Kosten auf die Vorhaltung des Leistungsnetzes und weniger als 20 Prozent auf die Wasserlieferung entfallen — mit dem neuen System werde der verbrauchsunabhängige Preisanteil gesteigert.

„Das Gericht ist leider unserer Argumentation nicht gefolgt und hat einer Überprüfung des Zahlenmaterials von GWG durch einen Gutachter nicht zugestimmt“, sagte Bauverein-Vorstand Zimmermann: „Wir werden nicht in Berufung gehen.“

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