Schicksal : Krankenkasse verweigert blinder Frau einen Führhund
Anja Look (50) gilt seit zwei Jahren als blind. Die Krankenkasse will keinen Blindenhund zahlen - ein Stock sei ausreichend.
Dormagen. Anna Look hadert nicht mit ihrem Schicksal, sie hat es angenommen und sich darauf eingestellt. Die 50 Jahre alte Dormagenerin leidet an der Augenerkrankung „Retinitis Pigmentosa“, die auf einen Gendefekt zurückzuführen ist. Heilung gibt es keine, im Gegenteil — irgendwann wird die zweifache Mutter komplett blind sein — „gesetzlich blind“ ist sie bereits seit zehn Jahren. Als sie erfuhr, was auf sie zukommen wird, war sie erst Anfang 20. „Mit der Diagnose habe ich mich irgendwann abgefunden und beschlossen, aus meinem Leben das Beste zu machen“, erzählt sie.
Da sie schon als Kind immer viel Kontakt zu Hunden hatte, war ihr schon früh klar, dass sie auf jeden Fall einmal einen Blindenführhund haben möchte. „Daher habe ich im vergangenen Jahr eine Blindenführhundschule in Hemer besucht und dort viele Gespräche mit der Besitzerin und der Trainerin geführt“, erzählt Look. Und schließlich habe man sie angerufen, um ihr mitzuteilen, dass man einen weißen Schäferhund für sie habe. „Ich war begeistert und wusste direkt, dass das passte. Also bat ich die Schule einen Kostenvoranschlag für die Ausbildung des Hundes zu machen“, sagt sie. 21 000 Euro wurden dafür veranschlagt, 5600 Euro für die sogenannte Einarbeitung, bedeutet Hund und Frauchen werden aneinander gewöhnt.
Den Kostenvoranschlag mit entsprechendem Attest ihrer Augenärztin schickte Look mit der Bitte, die Kosten zu übernehmen, an ihre Krankenkasse. „Zunächst wollte die Kasse noch weitere Gutachten haben und teilte mir dann mit, dass der Medizinische Dienst zu mir kommen würde“, erzählt Look. Das war am 21. Dezember 2016. Am 12. Januar schließlich flatterte die Absage der ikk classic ins Haus. Darin stand unter anderem „Im Sinne der Rechtsprechung sind Sie auf Grund der persönlichen Begutachtung aus gutachterlicher Sicht in der Lage, mit Hilfe des Langstocks die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen. Eine zusätzliche Versorgung mit einem Blindenführhund zur Befriedigung der Grundbedürfnisse wird seitens des Gutachters nicht gesehen.“ Fazit: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.