Kevin T.: Schlechte Haftbedingungen?
Der Terrorverdächtige soll laut seinem Anwalt Monate in einer Einzelzelle bei brennendem Licht verbracht haben.
Neuss. Wird sein Mandant sprechen oder schweigen? Diese Frage kann oder möchte der Anwalt von Kevin T. aktuell nicht beantworten. „Möglicherweise“, antwortet der Kölner Rechtsanwalt Christian Kemperdick knapp. T. muss sich aktuell vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Neusser unter anderem die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor.
Auskunftsfreudiger ist der Verteidiger, wenn es um das Leben des 22-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf geht. Es überrascht nur wenig, dass Kemperdick versucht, seinen Mandanten in eine Art „Opferrolle“ zu rücken. Die Haftbedingungen seien „sehr schwierig und unangemessen“, behauptet er. In einer Einzelzelle würde Kevin T. sitzen, wo in den ersten Monaten dauerhaft das Licht gebrannt habe. „Er durfte auch nicht an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen“, sagt der Rechtsanwalt. Generell gehöre sein Mandant nicht in die JVA Düsseldorf, sondern in eine Einrichtung für junge Erwachsene.
Eine Äußerung, die in Anbetracht dessen, was Kevin T. vorgeworfen wird, zumindest hinterfragt werden darf. Schließlich soll der Neusser dem mutmaßlichen IS-Terroristen Lorenz K. (18) bei dessen Planung eines Terroranschlags auf die US-Militärbasis in Ramstein unterstützt haben. Das Duo soll als Test einen Sprengsatz in einem Park in Neuss gezündet haben. Eine zweite, wohl für den geplanten Anschlag vorgesehene Bombe, wurde von den Ermittlern gefunden.
Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Daniel Stein hat der 18 Jahre alte Österreicher seinen mutmaßlichen Komplizen aus Neuss in den Vernehmungen schwer belastet. Weitere Beweise sollen ausgewertete Unterhaltungen im Internet sein.
Jens Banaszak ist stellvertretender Leiter der JVA Düsseldorf. Zu den von Kemperdick erhobenen Vorwürfen sei ihm nichts bekannt. „Wenn das so ist, dann muss das geprüft werden“, sagt Banaszak, der hinzufügt, dass Kevin T. als Heranwachsender einen besonderen Schutz genieße. Die ihm bekannten Maßnahmen seien alle im gesetzlichen Rahmen gewesen. Bei Häftlingen, die im Verdacht stehen, Verbindungen zum IS zu haben, sei jedoch besondere Sensibilität gefragt. „Wir sind geschult und wissen, wie wir mit ihnen umzugehen haben“, so der stellvertretende JVA-Leiter.