Kaarst: Lösung für Grundwasserproblem in Sicht

Drei Pumpen könnten den Wasserpegel absenken. Finanzierung ist das Problem.

Kaarst. Hoffnung für die vom Grundwasser betroffenen Hausbesitzer: Es zeichnet sich eine neue Lösung ab. Bisher war es so, dass entnommenes Grundwasser aus ökologischen und wasserrechtlichen Gründen wieder dem Boden zugeführt werden musste.

"Neu ist nun die Möglichkeit, dass, sollte der Grundwasserpegel zu hoch steigen, die Spitzen reguliert werden können", erläutert Bürgermeister Franz-Josef Moormann. Darüber informierte nun die Bürgerinitiative Grundwasser ihre Mitglieder.

In der Kreis-Grundwasserkommission wurde, wie berichtet, ein vom Erftverband erarbeiteter Lösungsansatz vorgestellt. Demnach könnten auf Kaarster Stadtgebiet so genannte Kappungsbrunnen errichtet werden: Ein Pumpe ist im Broicherdorf und zwei sind in Holzbüttgen in Nähe des Nordkanals vorgesehen.

"Man geht davon aus, dass das Abpumpen das Grundwasser um 30 bis 50 Zentimeter absenkt. Es gibt aber auch die Auffassung, dass die Entnahme einen Sog auslöst, der wie ein Trichter wirkt", erläutert Moormann. Das aber würde bedeuten, dass die Wirkung nicht so großflächig ausfällt wie erhofft.

Die Kosten für die automatischen Pumpen werden auf rund 2,2Millionen Euro geschätzt, es würden jährliche Betriebskosten von 190.000 Euro anfallen. Die Summen beziehen sich auch auf das Korschenbroicher Stadtgebiet, da dort sieben Pumpen vorgesehen sind.

"Ein Gutachten soll in einer Kosten-Nutzen-Analyse aufzeigen, wie effektiv eine Entschlammung des Nordkanals im Vergleich zu den Kappungsbrunnen ist", sagt Moormann. Der Bürgermeister kündigte auf der Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative an, dass er das Thema erneut im Stadtrat einbringen wird. "Das wird in der Juni-Sitzung sein", so Moormann.

Laut Landrat Dieter Patt ist das Grundwasser-Problem zu lösen - vorausgesetzt, die Finanzierung steht. Dabei müssten die Kommunen und die Bürger an einem Strang ziehen. Auch Bürgermeister Moormann sieht darin eine große Herausforderung. "Die Frage ist, ob es eine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Abpumpen gibt, oder ob es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt."

Denn eine Kommune könne nur Gebühren auf Grundlage von Gesetzen erheben. "Eine Gebühr ist immer eine Gegenleistung für eine öffentliche Leistung. Ich werde dem Rat vorschlagen, das von einem Anwalt prüfen zu lassen und zu ergründen, welche Finanzierungsmöglichkeiten es geben könnte", sagt Moormann. Auch dafür muss der Rat zunächst Geld bewilligen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort