Kaarst: Bezirksregierung macht Druck

Die Obere Schulaufsicht fordert von der Stadt bis Ende September ein Sanierungsgutachten für Stakerseite an.

Kaarst. Wie sanierungsbedürftig ist die Grundschule Stakerseite? Eine Frage, die die Stadtverwaltung derzeit nicht beantworten kann. Das soll ein Gutachten klären. Doch bisher hat die Stadt kein Ingenieurbüro beauftragt, ein solches zu erstellen. Wie berichtet, hatte der Hauptausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung vertagt.

Dem Vernehmen nach störten sich die Politiker daran, dass das Gutachterbüro die beiden Standorte an der Pestalozzistraße und an der Bussardstraße auf ihre Wirtschaftlichkeit hin untersuchen sollte. Denn auch ohne Gutachten dürfte schon vorher feststehen, welches Schulgebäude die bessere Substanz hat. Die Albert-Schweitzer-Schule war erst vor einigen Jahren modernisiert worden und weist zudem das größte Schulgrundstück in Kaarst auf.

Die Grundschule Stakerseite hingegen ist in Leichtbauweise vor rund 30 Jahren errichtet worden. 87000 Euro soll das Gutachten kosten. Die Fraktionen wollten das Thema intern beraten und dann darüber in der Ratssitzung am 25. Juni vor der Sommerpause erneut nicht-öffentlich diskutieren. "Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist aber wichtig, um den Zustand der Gebäude zu kennen und sich eine Meinung über die Standortfrage bilden zu können", erläutert Bürgermeister Franz-Josef Moormann. Würde sich dann herausstellen, dass das Gebäude an der Pestalozzistraße als nicht sanierungswürdig eingestuft werde, ergebe sich eine komplett neue Lage.

Das sieht die Bezirksregierung anders. Als Obere Schulaufsicht geht es ihr nicht um die Wirtschaftlichkeit von städtischen Gebäuden oder um die politische Frage der Grundschulstandorte im Ortsteil Kaarst, sondern darum, dass Schulen grundsätzlich an einem Standort zu führen sind. "Die Errichtung einer Dependance (Teilstandort) erfordert einen begründeten Ausnahmefall", erläutert Bernd Hamacher, Sprecher der Bezirksregierung. Grundlage der Genehmigung aber sei, dass nach Aussage der Stadt an der Stakerseite ein zu klärender Sanierungsbedarf bestünde, der die befristete Verlagerung von Klassen in andere Gebäude notwendig mache.

Nach der Verschiebung der Beauftragung eines Gutachters stelle sich nun die Bezirksregierung die Frage, "ob die Sanierungsabsichten für das Gebäude der Grundschule Stakerseite an der Pestalozzistraße so konkret sind, dass eine planbare, den ordnungsgemäßen Schulbetrieb bedrohende Raumnot aufgrund von bauvorbereitenden oder tatsächlichen Baumaßnahmen in absehbarer Zeit zu erwarten sind".

Die Bezirksregierung hat deshalb die Stadt Kaarst aufgefordert, in der nächsten Ratssitzung die Gutachtervergabe zu beschließen. Sie droht: Sollte dies nicht geschehen, würde die Genehmigung des Teilstandortes widerrufen werden. Zudem soll das Gutachten bis zum 30. September bei der Bezirksregierung vorliegen. "Wir gehen hier mit einem komplexen Sachverhalt um. Die Bezirksregierung kennt unsere Gründe. Zum jetzten Zeitpunkt kann ich dem Stadtrat daher nicht empfehlen, die Dependance-Entscheidung zurückzunehmen", sagt Moormann. Sollte die Bezirksregierung die Genehmigung aber widerrufen, werde die Stadt dagegen Widerspruch einlegen.

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