Höhere Musikgebühren belasten katholische Gemeinde

Der Vertrag der Gema mit der katholischen Kirche ist Ende März ausgelaufen. Die Mehrkosten bedrohen nun Veranstaltungen.

Höhere Musikgebühren belasten katholische Gemeinde
Foto: Woitschützke

Kaarst. Kaarster Kirchenmusiker sind derzeit etwas ratlos: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) hat den seit den achtziger Jahren geltenden Pauschalvertrag mit der katholischen Kirche mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Hintergrund: Bisher wurde ein jährlicher Betrag von 45 Euro pro Gemeinde erhoben, der außergottesdienstliche Veranstaltungen und Gemeindefeste, Adventsfeiern sowie Seniorenveranstaltungen abdeckte. Jetzt sollte dieser Betrag auf 75 Euro erhöht werden — die katholische Kirche lehnte das ab. Daraufhin erfolgte die Kündigung seitens der Gema. Es gab eine Übergangsfrist bis zum 31. März.

Jetzt kommen erhebliche Veränderungen und Mehrkosten auf jede Gemeinde zu: Für jedes Fest muss sämtliche Musiknutzung von Komponisten, die noch nicht seit siebzig Jahren verstorben sind, angemeldet und abgerechnet werden. Diese Gema-Gebühren sind abhängig von Veranstaltungsgröße und Eintrittspreis. Beispiel: Für einen 500 Besucher fassenden Raum wie die Pfarrkirche Sankt Martinus fallen bei einem Eintrittspreis von 15 Euro Gema-Gebühren von 506 Euro an. „Wenn bei einem Orgelkonzert die Kirche nicht gefüllt ist, kommt zu wenig Geld zusammen. Da kann ich das Ganze gleich absagen“, sagt Seelsorgebereichsmusiker Dieter Böttcher. Die direkten Auswirkungen der neuen Abrechnung bekommt Böttcher für das von ihm geleitete Familienkonzert am 6. Mai in der Büttgener Pfarrkirche zu spüren: Erstmalig wird ein Eintritt von sechs Euro für Besucher ab 18 Jahren erhoben. Bisher wurden „nur“ Spenden gesammelt — sie würden zur Finanzierung der Kosten nicht mehr ausreichen. Denn nicht nur ernste Musik, sondern auch das Neue Geistliche Lied sowie Gospels sind von der Änderung betroffen — die Gema gewährt nur einen Nachlass von zwanzig Prozent bei korrekter Anmeldung bis zu sechs Wochen nach Veranstaltungstermin.

Die Kündigung des Pauschalvertrages hat alle kalt erwischt. „Die Verwaltungsarbeit wird viel höher, zudem ändert sich die Finanzlage der Gemeinden“, sagt Regionalkantor Michael Landsky. Ob Neukompositionen dann noch finanzierbar seien, ist fraglich und schreckt unter Umständen auch manchen Musiker ab. Für den stellvertretenden Kirchenvorstandsvorsitzenden Theo Thissen ist klar: „Bürokratieabbau erkennt man nicht!“ Denn wie soll man es praktisch umsetzen, etwa während eines Pfarrfestes alle gespielten Titel einer CD anzugeben? Zudem habe man aktuell noch eine unklare Kalkulation für das laufende Jahr, von daher sei die geänderte Finanzierung von Gema-Gebühren ein offener Posten.

Der Allgemeine Cäcilienverband — der Chorverband der katholischen Kirche — hat schon den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, um eine Verlängerung des Pauschalvertrages gebeten. „Wir brauchen so schnell wie möglich Regelungen für die Kirche vor Ort“, fordert Michael Landsky. Kantorin Annika Monz gibt zu bedenken, dass ein Pauschalvertrag von 75 Euro sich bereits nach wenigen Veranstaltungen lohnen würde. Beim momentanen Status lassen sich Aktivitäten nur schwer planen. Michael Landsky gibt ein klares Signal Richtung Bistumsleitung: „Bitte einen neuen Pauschalvertrag aushandeln!“ Der Klärungsbedarf ist hoch, die Dringlichkeit auch. Denn viele Veranstaltungen für das laufende Kirchenjahr sind schon geplant.

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