Häfen: Kammer lässt Krefeld-Deal platzen

Die Beteiligung der Neuss-Düsseldorfer Häfen am Krefelder Hafen liegt auf Eis. Die Vergabekammer in Düsseldorf hat widersprochen.

Neuss/Düsseldorf. Die Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung kam gestern völlig überraschend: Das Angebot der Neuss-Düsseldorfer Häfen zur Übernahme von 49 Prozent am Krefelder Hafen ist zurückgewiesen. Aber auch das Angebot des Duisburger Hafens fand keine Gnade vor den Prüfern.

Die Vergabekammer ist eine souveräne, bei der Bezirksregierung angesiedelte Einrichtung mit gerichtsähnlichem Charakter. Der Regierungspräsident kann nicht auf Entscheidungen einwirken. Bei dieser Kammer hatte die Duisburger Hafen AG, als sie von ihrer Niederlage in Krefeld erfuhr, Widerspruch eingelegt. "Beanstandet wurden Rechtsverstöße der Stadt Krefeld bei der Ausgestaltung des Wettbewerbs und der Auswertung der Angebote", heißt es eher kryptisch zum Stopp des Verfahrens der Teilprivatisierung des Krefelder Hafens. Außerdem, so die Mitteilung weiter, wichen die Angebote beider Bieter von zwingenden Vorgaben der Stadt Krefeld ab.

Nun sei das Verfahren völlig offen, erklärte gestern Reiner Schäfer, Geschäftsführer der Neuss-Düsseldorfer Häfen und designierter Geschäftsführer in einer schon sicher gewähnten Krefelder Hafengesellschaft mit Neusser Beteiligung. 40 Seiten lang ist die Begründung der Düsseldorfer Entscheidung. Die müsse nun von Juristen erst einmal sorgsam geprüft werden. Deshalb mochte der Hafen-Chef auch gestern noch keinen Kommentar zu dem Beschluss abgeben. Unklar ist auch noch, ob sich die Zurückweisung eher auf formale Fehler oder materielle Inhalte bezieht.

Dem Vernehmen nach ist allerdings die Art der Preisgestaltung ein wesentlicher Knackpunkt. Die Neuss-Düsseldorfer Häfen hatten mit Krefeld einen "dynamischen Kaufpreis" vereinbart: Nur ein Teil der Summe für den 49-Prozent-Anteil sollte sofort gezahlt werden, der Rest sukzessive abhängig von der Inbetriebnahme weiterer Hafenanlagen in Krefeld.

Eigentlich sollte zum 1. Januar der Vertrag in Kraft treten. Der Krefelder Stadtrat hatte einstimmig zugunsten der Neuss-Düsseldorfer Lösung entschieden. Die Stadt überlegt nun, gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim Oberlandesgericht Rechtsmittel einzulegen.

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