Grevenbroich: Tagebau - Gartzweiler II vor dem Bundesverfassungsgericht

Der BUND hat Karlsruhe wegen des Braunkohleabbaus durch RWE angerufen.

Grevenbroich. Nach 20 Jahre langem Widerstand gegen Gartzweiler II ist der umstrittene Tagebau jetzt ein Thema für das Bundesverfassungsgericht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat am Freitag Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Das Gericht soll prüfen, inwieweit die Zwangsenteignung einer Obstwiese des BUND im Tagebaugebiet verfassungsmäßig war.

"Wir sind durch alle juristischen Instanzen gegangen. Uns blieb als letzter Schritt nur der Weg zum höchsten Gericht", sagt BUND-Leiter Dirk Jansen. Das Gericht muss zunächst über die Zulassung der Beschwerde entscheiden. Der Tagebau sei schädlich für das Allgemeinwohl und die Enteignung daher verfassungswidrig, argumentieren die Umweltschützer. Der BUND hatte sich vergeblich gegen die Enteignung der Obstwiese gewehrt, indem er sie im vergangenen Jahr neun Tage besetzte.

Nach Angaben der Umweltschützer hat auch ein Privatmann aus Immerath das Bundesverfassungsgericht angerufen. Er sehe in dem Rahmenbetriebsplan für Gartzweiler einen Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht, seinen Wohnsitz frei von staatlichen Zugriffen behalten zu dürfen. Die Gerichte hatten den im Abbaugebiet lebenden Menschen dieses Recht bislang abgesprochen. 7600Menschen haben bisher wegen des Tagebaus ihre Heimat verloren.

"Wir setzen auf das Bundesverfassungsgericht. Hier muss eine Neubewertung der durch das antiquierte Bergrecht erzwungenen Menschenvertreibung erfolgen. Bergrecht darf nicht Grundrecht brechen", sagte der BUND-Landeschef Paul Kröfges.

Bisher waren die Gerichte zu dem Schluss gekommen, dass die Enteignung im Sinne des Allgemeinwohls geschehe und damit rechtens sei. Die Stromgewinnung aus der Braunkohle sei im öffentlichen Interesse. Kröfges kritisierte: "Der Begriff des Allgemeinwohls wurde durch die Verwaltungsgerichte pervertiert. Klimaschädigung, Landschaftszerstörung und Menschenvertreibung nur für den Profit der RWE AG, das muss aufhören."

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