Grevenbroich: Missbrauch - ein 44-Jähriger verurteilt

Prozess: Vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe lautet das Urteil gegen einen Hilfsbauarbeiter aus Wevelinghoven.

Grevenbroich/Mönchengladbach. Ein 44-jähriger Grevenbroicher ist am Dienstag vor dem Mönchengladbacher Landgericht zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hat sich, so das Urteil, an der Tochter seiner Lebensgefährtin mindestens zehn Mal vergangen.

Bei den ersten Übergriffen war das Mädchen erst neun Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und sechs Monate gefordert, der Richter blieb mit seinem Urteil nur wenig darunter. Die Mutter trat als Nebenklägerin auf.

Dem Wevelinghovener kam zugute, so der Richter, dass er uneingeschränkt geständig war und zugab, die Tochter seiner Freundin in der Zeit von März 2004 bis Juli 2009 missbraucht zu haben. Damit ersparte er dem Mädchen eine Aussage vor Gericht.

Der Angeklagte hat eine erhebliches Vorstrafenregister. Von eine solchen Liste habe er selten gehört, sagte selbst der Richter. Dazu gehörten die Misshandlung von Schutzbefohlenen, die Tötung eines Hundes, Fahren ohne Führerschein - und auch immer wieder gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der Hilfsbauarbeiter kam auch mehrfach mit Alkohol, Cannabis, Heroin und Kokain in Berührung. Insgesamt ist der Mann 22-mal vorbestraft.

Der Richter bescheinigte dem Angeklagten mangelnde Respektlosigkeit anderen und sich selbst gegenüber. Nach dem Grund für seine Taten gefragt, konnte der 44-Jährige nur immer wieder mit "Ich weiß nicht" antworten. Und er erklärte, dass er das Geschehene gerne rückgängig machen würde.

Verurteilt wurde er wegen sechs Fällen des schweren Missbrauchs von Kindern, zwei Fällen des Missbrauchs von Kindern und zwei Fällen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Seit die Tochter seiner Lebensgefährtin neun Jahre alt war, kam es immer wieder zu Übergriffen, wenn die Mutter des Kindes nicht zu Hause war, sondern etwa im Krankenhaus.

Die Mutter sagte vor Gericht, sie habe nichts davon gemerkt, ihre Tochter habe sich ihr nicht anvertraut. Am 6. Juli dieses Jahres erwischte die Mutter ihren Lebensgefährten beim Missbrauch und ging danach zur Polizei. Das Urteil ist rechtskräftig.

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