Gebühren für Feuerwehr-Arbeit ändern sich

Die Verwaltung legt dem Rat morgen den Entwurf für eine neue Gebühren-Satzung vor.

Gebühren für Feuerwehr-Arbeit ändern sich
Foto: D. Staniek

Grevenbroich. Das Zimmer brennt, Bewohner warten am Fenster auf Hilfe, der Löschzug rückt an. Wenn Mensch oder Tier in Gefahr sind, ist der Feuerwehreinsatz für die Betroffenen natürlich kostenlos — und wird es bleiben. Für andere Leistungen der Feuerwehr müssen Verursacher oder Besteller aber den Aufwand bezahlen. Die Verwaltung legt dem Rat morgen den Entwurf für eine Kostenersatz-, Entgelt- und Gebührensatzung vor. Viele Kosten wurden neu kalkuliert.

Die bisherige Satzung muss wegen gesetzlicher Änderungen aktualisiert, an das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) angepasst werden. Dabei orientiert sich die Stadt an einer Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände. Für Einsätze wird etwa zur Kasse gebeten, wer grob fahrlässig einen Brand verursacht oder vorsätzlich einen Fehlalarm auslöst.

Und was ist bei der Katze, die aus dem Baum oder einem Lüftungsschacht gerettet wird? „Bei einem Tier in Notlage muss nicht bezahlt werden“, betont Feuerwehrchef Udo Lennartz. Dagegen werde bei der Beseitigung einer Ölspur, die ein fahrendes Auto hinterlässt, der Einsatz berechnet. Die Verwaltung hat einen umfassenden Kosten-Katalog erstellt: Für einen Hauptamtler werden 39 oder 59 Euro berechnet, für eine ehrenamtliche Einsatzkraft 15 Euro je Stunde. Für ein Löschgruppenfahrzeug soll je Stunde 215 Euro kalkuliert werden (bislang 197 oder 256 Euro), für einen Kommandowagen 64 Euro. Die Drehleiter wird mit 448 statt 478 Euro preiswerter, ebenso das Kleinsatzfahrzeug (60 statt 133 Euro). Für mehrere Spezialfahrzeuge soll künftig deutlich mehr gezahlt werden. Der Rüstwagen soll 427 statt 320 Euro je Stunde kosten, der Wechsellader mit Schlauch-Aufbau 446 statt 247 Euro. „Wir haben für die Fahrzeuge Betriebskosten, Unterhalt und Abschreibung errechnet“, erläutert Lennartz.

Eine Panne in der Verwaltungsvorlage: Für zwei Fahrzeugkategorien wurden zunächst falsche, zu hohe Stunden-Kosten angegeben. „Die Zahlen werden ausgetauscht“, sagt Lennartz. Mehr bezahlt werden soll auch, wenn der Löschzug ausrückt, weil eine Brandmeldeanlage wegen eines Defekts auslöst — künftig sind für drei Fahrzeuge samt Personal 1209 statt 1048 Euro fällig. Lennartz betont: „Wer die Wehr alarmiert im guten Glauben, dass es brennt, und dann stellt sich die Situation anders dar, muss natürlich nicht zahlen. Lieber uns einmal zu viel rufen als einmal zu wenig.“

In der neuen Satzung werden auch Entgelte für Brandschauen oder Feuerwehrpläne geregelt. Wichtig für Veranstaltungen: Die Personalkosten für Brandsicherheitswachen bei kulturellen Veranstaltungen sollen mit zehn Euro je Einsatzkraft und Stunde ebenso konstant bleiben wie für kommerzielle Events (15 Euro). Neu aufgenommen werden Brandschutzunterweisungen (22 Euro je Teilnehmer) und Brandschutzhelfer-Schulungen (25 Euro), die die Stadt etwa Unternehmen anbietet.

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