Dormagen: Gericht lehnt Eilantrag ab

Dormagen kann einen Dezernenten einstellen: Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Zentrumspartei abgelehnt.

Dormagen. Die 1.Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat einen Eilantrag der Zentrumspartei gegen die Besetzung einer von der Stadt Dormagen ausgeschriebenen Dezernentenstelle abgelehnt. Da Beigeordneten und Dezernenten eine unterschiedliche kommunalverfassungsrechtliche Stellung zukomme, werde die Einrichtung einer Dezernentenstelle von dem Antragsgegenstand des Bürgerbegehrens nicht umfasst. Der Rat sei deshalb durch seinen Beschluss von Februar 2010 an der Einrichtung einer Dezernentenstelle nicht gehindert gewesen, so die Begründung der Kammer.

Die Antragsteller bewerteten den Beschluss als einen "schwarzen Tag für die Dormagener Bürger", so Zentrums-Fraktionsvorsitzender Hans-Joachim Woitzik.

Mit der Ablehnung sei der Bürgerwille, der sich gegen eine Verstärkung der Verwaltungsspitze richtete, auf der Strecke geblieben, bedauerte Woitzik. Das Gericht habe sein Augenmerk allein auf eine strenge juristische Wertung der Begriffe eines Beigeordneten beziehungsweise eines Dezernenten gerichtet, obwohl es tatsächlich zwischen den beiden Funktionen in den Augen der Bürger kaum erkennbare Unterschiede gebe, erklärte der Zentrumspolitiker.

"Hoffmann und seine Verbündeten müssten sich für ihr Verhalten schämen", schimpfte Hans-Joachim Woitzik. Seiner Meinung nach dürften sie die Worte "Bürgernähe" und "Glaubwürdigkeit" nicht mehr in den Mund nehmen.

Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann nahm die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gelassen auf. "Für mich ist das Ergebnis erwartungsgemäß. Ich bin froh darüber, dass sich ein deutsches Gericht nicht in diese Art von politischen Kampagnen hat einbinden lassen. In der Hauptsatzung der Stadt sind zwei Beigeordnete festgelegt. Bei der derzeitigen Klage- und Beschwerdewut einiger Ratsmitglieder warte ich nur noch darauf, dass mal einer klagt und darauf dringt, dass wir die Verwaltungsspitze auch gemäß Hauptsatzung besetzen."

Noch vor ein paar Jahren habe die Verwaltungsführung mit dem Bürgermeister aus bis zu sechs Spitzen bestanden. Derzeit teilen sich Stadtchef und der Erste Beigeordnete die Dienstgeschäfte.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

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