Dormagen: Bürgerbegehren wird noch rechtlich geprüft

Die Zentrumspartei startet mit der Unterschriftensammlung gegen einen weiteren Beigeordneten im Rathaus.

Dormagen. Die Listen sind gedruckt, die Parteimitglieder aktiviert und der Kampfgeist ist entfacht: Die Zentrumspartei startet zum Jahresbeginn mit der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gegen einen weiteren Beigeordneten im Rathaus.

"Die Bürger sind erbost, dass Bürgermeister Hoffmann und die Koalitionäre aus CDU, Grünen und FDP ausgerechnet in der schlimmsten Finanzkrise Dormagens einen weiteren Beigeordneten einstellen wollen, der mit dem dazugehörigen Sekretariat Personal- und Sachkosten von etwa 220000 Euro pro Jahr verursacht." So schildert der Vorsitzende des Zentrum-Stadtverbandes, Gerhard Woitzik, die Reaktionen, die er bei der Bevölkerung erlebt: "Aus Geldmangel werden andererseits die Vereinszuschüsse um 20 Prozent sinken und die Sanierung von Schulgebäuden und -toiletten verschoben."

Die Meinungen über die Rechtmäßigkeit dieses Bürgerbegehrens gehen auseinander. Laut der Gemeindeordnung NRW sind Bürgerbegehren gegen die innere Organisation der Verwaltung nicht zulässig.

Die Zentrumspartei beruft sich allerdings auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom Juni 2009 zu einem Bürgerbegehren in der Stadt Greven gegen die Abschaffung des Technischen Beigeordneten. Dieses hatten die Richter für zulässig erklärt.

Doch zu der Grevener Thematik sieht man im Dormagener Rathaus einen gravierenden Unterschied: "Der vom Zentrum angeführte Fall ist nicht vergleichbar, denn da ging es um die Abschaffung einer in der Hauptsatzung vorgesehenen Beigeordnetenstelle und somit um eine nicht satzungskonforme Handlung", erklärt Stadtpressesprecher Harald Schlimgen.

In Dormagen solle hingegen eine bereits in der Hauptsatzung festgeschriebene Stelle besetzt werden. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dagegen werde momentan vom städtischen Service Recht intensiv geprüft.

"24 Bewerbungen auf die Beigeordnetenstelle sind bislang im Rathaus eingegangen, das Auswahlverfahren nimmt jetzt seinen Lauf", so Schlimgen. Rein rechtlich hat die Zentrumspartei bis zum 1. März Zeit, die erforderlichen rund 3700 Unterschriften zu sammeln und das Bürgerbegehren einzureichen.

Doch die Planungen im Rathaus sehen vor, die Besetzung trotz des laufenden Bürgerbegehrens schnellstmöglich vorzunehmen. "Das Auswahlverfahren läuft, und wenn es bis zum 4. Februar abgeschlossen ist, wird der Rat auch mit dem Thema befasst", sagt Rathaussprecher Schlimgen. Die Verwaltung verhalte sich bei dem ganzen Verfahren absolut gesetzestreu: "Denn in der Gemeindeordnung steht ausdrücklich, dass ein Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat."

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