Die Zukunft von SWN-Chef Heinz Runde ist weiter offen

Korruptionsverdacht: Breuer lässt prüfen, ob die Gesellschafterversammlung tätig werden muss.

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Neuss. Die Zukunft des unter Korruptionsverdacht stehenden Stadtwerke-Chefs Heinz Runde ist weiter offen. Anfang der kommenden Woche soll klar sein, ob die Aufsichtsräte und die Gesellschafterversammlung zusammenkommen und über arbeitsrechtliche Konsequenzen beraten. „Vor Weihnachten wird es definitiv keine Sondersitzung geben“, sagte Elisabeth Heyers, Vorsitzende des Stadtwerke-Aufsichtsrates. In der vergangenen Woche hatte es eine Razzia von 80 Ermittlern und Steuerfahndern in mehr als 20 Objekten rund um die Stadtwerke Neuss gegeben. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Runde und weitere Beschuldigte unter anderem aus dem Konzern wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechung und Steuerhinterziehung.

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Reiner Breuer, Bürgermeister

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Nicht nur der Aufsichtsrat hat mit einer Prüfung begonnen, auch Bürgermeister Reiner Breuer lässt im Rathaus untersuchen, ob die Gesellschafterversammlung tätig werden muss. Breuer ist Vorsitzender des Gremiums, das im Wesentlichen aus den Mitgliedern des städtischen Beteiligungsausschusses sowie Vertretern der Mitgesellschafter Thüga und RWE besteht. „Wir prüfen selbst, welche gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen sind“, sagte Breuer. Er hat Runde mit einem Schreiben vom vergangenen Freitag um eine Stellungnahme mit einer Frist bis zum 28. Dezember gebeten. Der weilt derzeit im Urlaub, soll aber eine Stellungnahme angekündigt haben.

Ob allein die Ermittlungen und die erneuten Durchsuchungen ausreichen für arbeitsrechtliche Konsequenzen, darüber lassen die Aufsichtsräte derzeit ein Gutachten von einem Experten anfertigen. Zwar muss sich ein Durchsuchungsbeschluss, der von einem Richter angeordnet wird, auf konkrete Tatsachen stützen und nicht bloß einen vagen Verdacht äußern. „Neu gewonnene Erkenntnisse verstärken den Verdacht der Bestechlichkeit gegen den Hauptbeschuldigten“, heißt es dazu bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Auf der anderen Seite ist das noch lange kein Schuldspruch, Worte wie „Unschuldsvermutung“ und „Vorverurteilung“ sind keine Floskeln, sondern haben juristischen Wert.

Und genau dies ist der Maßstab, an den sich die Aufsichtsräte halten müssen. Für sie ist es eine Zwickmühle: Sie müssen Schaden vom Unternehmen abwenden, dazu gehört auch ein Imageschaden, der schon entstanden sein dürfte. Dazu gehört aber auch, keine Kündigungen auszusprechen, die sich im Nachhinein als haltlos erweisen und dann unter Umständen Abfindungs- und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Dann wären nämlich auch plötzlich die Aufsichtsräte mitten drin in der Affäre. Elisabeth Heyers betont: „Ohne eine sorgfältige Prüfung kann man keine Entscheidung treffen.“

Innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden der neuerlichen Vorwürfe müssten arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden. Das hieße: Wenn die Gremien entscheiden wollen, dann müsste es spätestens an Silvester so weit sein.

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