Die Stadt Kaarst zieht gegen den Flughafen vor Gericht

Sie will vor dem Oberverwaltungsgericht gegen einen Planfeststellungsbeschluss klagen.

Kaarst. Die Stadt Kaarst spricht von einer „Salamitaktik“ des Düsseldorfer Flughafens, gegen die sie jetzt gerichtlich vorgehen will. Im Sommer hat das NRW-Verkehrsministerium dem Antrag des Flughafens zur Schaffung von Ersatzflächen für Flugzeug-Abstellpositionen im westlichen Vorfeldbereich des Airports zugestimmt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss klagt die Stadt nun vor dem Oberverwaltungsgericht. Der Hauptausschuss hat dafür grünes Licht gegeben.

Formell hat die Erhöhung der Zahl der Abstellpositionen nichts mit der geplanten Ausweitung der Zahl an Starts und Landungen zu tun. Der Flughafen hat beim NRW-Verkehrsministerium ebenfalls beantragt, künftig in den Spitzenzeiten 60 statt wie bislang 45 Flugbewegungen pro Stunde abwickeln zu können. Grund, heißt es, sei auch ein steigendes Passagieraufkommen.

„Was die Kapazitätserweiterung betrifft, sind wir als Stadt nach unserer Auffassung nicht klagebefugt“, sagt der Erste Beigeordnete Sebastian Semmler. Mit der Klage gegen das Planfeststellungsverfahren „Vorfeld West“ wolle man aber eine klare Botschaft an den Flughafen senden. Denn: Nicht nur Fluglärmgegner fürchten, dass die Erhöhung der Zahl der Abstellpositionen eine verdeckte Erhöhung der Kapazität an Starts und Landungen am Airport ist.

Durch den Wegfall von insgesamt 14 Abstellpositionen war nach Auffassung der Flughafenverwaltung die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Flughafengelände erforderlich. Die gesamte Baumaßnahme umfasste drei Bauabschnitte. Der erste wurde im Dezember 2009 fertiggestellt und auch in Betrieb genommen. Für die Bauabschnitte zwei und drei hatte der Flughafen im August 2008 ein Planfeststellungsantrag beim Verkehrsministerium gestellt und im August 2010 vervollständigt.

Bereits damals hat der Kaarster Hauptausschuss einstimmig die Auffassung vertreten, dass sowohl durch die Veränderung der Rollwege als auch durch die Schaffung von Flächen für zusätzliche Wartungshallen die Möglichkeiten einer realen Kapazitätssteigerung, insbesondere für den Nachtflugverkehr, geschaffen werden. Diese Auffassung — und die Bedenken der Stadt, dass sie an dem Verfahren nicht beteiligt wurde — wurden dem zuständigen Ministerium auch schriftlich und mündlich, bei einem Erörterungstermin im April 2011, mitgeteilt.

Der Flughafen teilt die Bedenken indes nicht. Das Planvorhaben wirke sich nicht auf das Gebiet der Umlandgemeinden aus, heißt es im Planfeststellungsbeschluss. Auch handele es sich nicht um eine „verdeckte“ beziehungsweise „schleichende Kapazitätserhöhung“.

Die Stadt Kaarst kritisiert derweil unter anderem, dass die „bereits überlastete Gesamtsituation durch die seit Jahrzehnten zunehmenden Flugbewegungen, besonders in den Nachtstunden“, weiterhin nicht berücksichtigt wird. Die Optimierung von Betriebsvorgängen ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ein anerkennenswertes Ziel. An der Erhaltung und Verbesserung der Betriebsvorgänge auf dem Flughafen Düsseldorf bestehe auch ein gewichtiges öffentliches Interesse, heißt es. Mit solchen Ausführungen, sagt die Stadt Kaarst, werde den Rechten der Stadt und der Bedeutung des Schutzes der Menschen in der dicht besiedelten Nachbarschaft des Flughafens nicht hinreichend Rechnung getragen.

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