Breuer will Kita-Beiträge bei Streik erstatten

Bürgermeister Reiner Breuer möchte eine Satzungsänderung, die eine Erstattung ab dem dritten Streiktag möglich macht.

Neuss. „Es wäre unredlich, sich an Elternbeiträgen zu bereichern“: Mit diesem Satz hatte sich Reiner Breuer als Oppositionsführer dafür stark gemacht, Eltern die Kindergartenbeiträge für die Tage zu erstatten, an denen die Kitas bestreikt wurden. Vergeblich. Ein Jahr und eine Wahl später geht er die Sache nun als Bürgermeister neu an. In einer ersten Mitteilung an die Politik kündigte er eine Satzungsänderung an, die eine Beitragserstattung ab dem dritten Streiktag möglich machen soll. Schon am Donnerstag, 12. Mai, soll sich der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema in einer Sondersitzung beschäftigen. Denn die Zeit drängt.

Aktuell sorgen die Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst für Schlagzeilen, aber auch für erste Streiks vor allem in den ehemals städtischen Kindertageseinrichtungen. Derzeit ist offen, ob sich der Streit weiter zuspitzt, doch Breuer will vorbereitet sein. Denn die Erstattung soll es im Fall des Falles schon in diesem Jahr geben.

Im Vorjahr hatten CDU und Grüne einen Vorstoß in diese Richtung abgeblockt, und auch jetzt tritt die Koalition auf die (Erwartungs)-Bremse. Man dürfe auf keinen Fall so rechnen, dass der Beitrag einfach halbiert wird, wenn an zehn von 20 Tagen im Monat gestreikt wird, erklärte Stephanie Wellens (CDU). Denn viele Betriebskosten der Einrichtungen würden weiter laufen.

Im Vorjahr hatte Sozialdezernent Stefan Hahn gegen eine Erstattungsregelung argumentiert. Damals wies er auf die „Dreiecks-Konstellation“ zwischen Eltern, Stadt und Kita-Trägern hin. Die Stadt erhebe die Gebühren und zahle eine Pro-Kopf-Pauschale an die Kita-Träger, die wiederum sparen, wenn die Erzieherinnen aus der Streikkasse der Gewerkschaften bezahlt werden. Diese Ersparnis könne man nicht einfach zurückfordern. Nun schickte ihn der Bürgermeister mit der Ankündigung zu den Partnern, dass die Stadt kein Geld zurückfordert, sondern gleich einbehält. Anteilig und einrichtungsscharf.

„Ich lege Wert darauf, dass das geregelt und für die Zukunft rechtsfest gemacht wird“, betont Breuer, nachdem ihm das Rechtsamt zurückgemeldet hatte: Einfach nachträglich zu erstatten, gehe nicht. -nau

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