Denkmalschutz in Neuss Denkmalbehörde legt Baustelle lahm

Neuss. · Bei Abbrucharbeiten wurden am Nixhütter Weg archäologische Stücke und Fundschichten freigelegt. Die Stadt erfuhr nur zufällig von diesem Verstoß und legte die Baustelle still. Das Grundstück wurde unter Denkmalschutz gestellt.

 Die Stadt als Untere Denkmalbehörde hat diese Baustelle am Nixhütter Weg stillgelegt.

Die Stadt als Untere Denkmalbehörde hat diese Baustelle am Nixhütter Weg stillgelegt.

Foto: Andreas Woitschützke

Wo die Stadt nach archäologischen Schätzen im Boden gräbt oder wo sie solche vermutet, das sagt sie nicht. Nie. Begründung: Angst vor Raubgräbern. Dass man aus denkmalpflegerischer Sicht nicht nur diese fürchten muss, erlebte die Stadt jetzt am Nixhütter Weg in Gnadental. Dort wurden beim Abriss eines Wohnhauses archäologische Funde und Fundschichten freigelegt, die Behörde aber nicht verständigt.

„Den wissenschaftlichen Wert beziehungsweise Schaden in Geld zu bemessen, ist nicht möglich“, berichtet Tobias Spange von der Pressestelle der Stadt. Auf jeden Fall seien der Wissenschaft „wichtige Erkenntnismöglichkeiten verloren gegangen“.

Damit der Schaden nicht noch größer wird, legte die Stadt als Untere Denkmalbehörde die Baustelle, wo ein Privat-Bauherr zwei Wohnhäuser errichten will, zunächst einmal still. Nachdem die Stadt das Landesamt für Denkmalpflege im Rheinland eingeschaltet hatte, wurde nach einem Ortstermin das Grundstück zudem umgehend unter Denkmalschutz gestellt.

Außerdem sei verfügt worden, so Spange, dass vor jeder weiteren Nutzung eine archäologische Bestandsaufnahme und die Sicherung der Quellen für die Forschung erfolgen muss. Dazu müssten die durch den Abbruch entstandenen Erdeingriffe dokumentiert, Funde geborgen und alles wissenschaftlich untersucht werden. Außerdem würden noch Sondierungsgrabungen zur Ermittlung des archäologischen Sachverhaltes veranlasst werden. Und all das auf Kosten des Grundstücksbesitzers, der damit nicht nur seinen Bauzeitplan überarbeiten muss.

Von den Abbrucharbeiten auf einem Grundstück, auf dem Funde aus der Römerzeit mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, erfuhr die Stadt sozusagen im Vorbeifahren, also zufällig. Der Grundstücksbesitzer hätte allerdings glaubhaft machen können, dass es sich um ein Missverständnis handeln würde, also kein Vorsatz im Spiel sei. Der Bauherr, der ein Neusser Abrissunternehmen mit der Niederlegung des Hauses, aber auch mit der Beseitigung des Kellers samt Bodenplatte beauftragt hatte, sei kooperativ und einsichtig, versichert Spange.

Der Bauherr benötigt jetzt
eine spezielle Genehmigung

Werden in Bereichen von Bodendenkmälern Baumaßnahmen oder andere Veränderungen geplant, so muss die Untere Denkmalbehörde dazu eine Genehmigung erteilen, die in der Regel mit Auflagen verbunden ist. Jüngstes Beispiel dazu waren Sondierungsgrabungen auf der Fläche der ehemaligen Eternit-Fabrik, bei denen tatsächlich ein römischer Legionsdenar zutage gefördert wurde.

Als oberstes Gebot gilt, dass ein Bodendenkmal geschützt im Boden belassen werden muss. Nur wenn gewichtige Gründe dagegen sprächen, werden Möglichkeiten gesucht, das Denkmal so unversehrt wie möglich zu erhalten und die Baumaßnahme eingriffsarm zu gestalten. So ein Fall lag vor, als die Kirchengemeinde St. Konrad ihr gerade eingeweihtes Pfarrheim baute. Das blieb ohne Keller und ruht nur auf Punktfundamenten. Manche Baumaßnahme wird auch von Archäologen begleitet. Aktuelles Beispiel: Die Sanierung der Mauer des Zitadellgrabens zwischen Stadthalle und Clemens-Sels-Museum.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort