Bad-Erhalt: Die IG ist zuversichtlich

Heute werden die benötigten Zahlen vorgestellt, die für ein Bürgerbegehren für das Hallenbad Nievenheim gebraucht werden.

Bad-Erhalt: Die IG ist zuversichtlich
Foto: kds

Nievenheim. Der heutige Tag ist für Reiner Blödgen, Bianca Lins und Natascha Held ein wichtiger: Im Rathaus werden sie vom Ersten Beigeordneten Robert Krumbein die Zahlen erfahren, die notwendig sind, um das Bürgerbegehren zur Sanierung und zum Erhalt des Hallenbads Nievenheim überhaupt starten zu können. Es geht um die Schätzung der Kosten für eine Sanierung und für den weiteren Betrieb des von Schließung und Abriss bedrohten Bads. Diese Zahlen wiederum müssen Gegenstand der Unterschriftenlisten sein, von denen rund 3000 eingereicht werden müssen. Blödgen als Hauptinitiator des Bürgerbegehrens und seine beiden engsten Mitstreiterinnen in der IG lassen keinen Zweifel daran, dass sie die Rathaus-Zahlen nicht unkommentiert transportieren werden, „wir werden dem sicherlich unsere eigenen Berechnungen entgegensetzen“, sagt der 54-Jährige.

Legt die IG die benötigte Zahl an gültigen Unterschriften vor, dann muss der Stadtrat entscheiden, ob er dem Begehren stattgibt. Zunächst wird er sich aber mit der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befassen und darüber befinden müssen. Die wird nämlich von der Verwaltung bezweifelt, weil angeblich Fristen abgelaufen sind. Eine völlig gegensätzliche Haltung vertritt Robert Hotstegs. Er ist Inhaber der gleichnamigen Anwalts-Gesellschaft in Düsseldorf und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Wir vertreten und beraten hauptsächlich Bürgerinitiativen“, sagt Hotstegs, so auch die IG Nievenheim. Er kann die Begründung der Verwaltung „inhaltlich nicht nachvollziehen“.

Es gebe zwar die von der Verwaltung genannten Fristen, „die treffen im Kern aber auf dieses Bürgerbegehren nicht zu“, weil sich das Anliegen der IG eben nicht gegen einen Ratsbeschluss richtet. Hotstegs: „Ich habe keinen Beschluss des Dormagener Stadtrats gefunden, in dem es um das Hallenbad Nievenheim geht.“ In der von der Verwaltung angegebenen Ratssitzung sei es damals lediglich „um die Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides gegangen, aber nicht um einen Beschluss zur Zukunft des Nievenheimer Bads“. Aus diesem Grund gelte auch eine andere Frist: Die in der Gemeindeordnung verankerte zweijährige Sperrfrist, „die das Ergebnis eines Bürgerentscheids schützt. Danach kann man zu diesem Thema erneut ein Bürgerbegehren initiieren“.

Sollte der Stadtrat der Argumentation der IG nicht folgen und das Bürgerbegehren als unzulässig abweisen, würde laut Hotstegs der Gang vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgen. Dort könnte dann auch per Eilverfahren verhindert werden, dass die Stadt durch einen zwischenzeitlichen Abriss Fakten schaffen würde. Davon gehen die IG-Vertreter jedoch nicht aus: „Es wäre ein Armutszeugnis der Politik, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären“, sagt Natascha Held.

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