Anwalt im Öl-Schäfer-Prozessakzeptiert Haftstrafe nicht

Rechtsmittel wurden eingelegt. Jetzt geht das Verfahren in die nächste Runde.

Anwalt im Öl-Schäfer-Prozessakzeptiert Haftstrafe nicht
Foto: L. Berns

Grevenbroich. Ölhändler Peter Schäfer will die gegen ihn verhängte Gefängnisstrafe nicht akzeptieren. Er und sein Anwalt Peter Wingerath haben gegen das Urteil des Schöffengerichts Mönchengladbach Rechtsmittel eingelegt. Vermutlich wird es nun zum Berufungsprozess am Landgericht kommen.

Rechtsmittel gegen das Urteil hatte Anwalt Peter Wingerath schon unmittelbar nach dem Schuldspruch angekündigt. Auch wenn das schriftliche Urteil nach wie vor noch nicht vorliegt, zeichnet sich der weitere Weg im Kampf um einen Freispruch für seinen Mandanten schon ab. „Wir werden vermutlich Berufung einlegen“, so Wingerath, „dann muss der Prozess am Landgericht mit allen Zeugen neu aufgerollt werden.“ Alternativ wäre ebenfalls möglich, Revision gegen das Urteil einzulegen. Hier wäre dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig, was die Entscheidung der Mönchengladbacher Richter auf Rechtsfehler überprüfen müsste.

In jedem Fall sind der als Steuersünder zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilte Peter Schäfer und sein Anwalt nach wie vor vom Urteil überrascht und entsetzt. „Wir hatten alle mit einem Freispruch gerechnet“, so Wingerath, „das ging auch den Zuschauern im Verhandlungssaal nicht anders. Wir haben nach wie vor erhebliche Zweifel an der Beweisführung der Staatsanwaltschaft.“

Was ihn schockiert: An der angeblichen Steuerhinterziehung soll ein Tankstellenbesitzer aus Dormagen beteiligt gewesen sein. Ihm soll Schäfer mehr als vier Millionen Liter Öl zum Weiterverkauf als Lkw-Diesel „schwarz“ und steuerfrei „unter der Hand“ geliefert haben. „Gegen diesen Mann wurden die Ermittlungen mit der Begründung eingestellt, man könne ihm nichts nachweisen. Und den angeblichen Lieferanten verurteilt man nun vor Gericht. Das kann nicht sein“, sagt Wingerath.

Bis Mitte nächster Woche muss die schriftliche Urteilsbegründung des Schöffengerichts vorliegen. Danach wollen Schäfer und sein Anwalt endgültig über die Art des Rechtsmittels entscheiden. Sollten sie wie geplant Berufung einlegen, wird es zu einer Neuauflage des Verfahrens am Landgericht Mönchengladbach kommen. Da Schäfer bislang nicht in Haft sitzt, kann sich der Beginn dieser Neuauflage noch in die Länge ziehen — ein möglicher Prozesstermin ist nicht absehbar.

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