40 000 Info-Flyer erklären das Sozialticket

Das Pilotprojekt startet Anfang November, die Verkehrsbetriebe sind vorbereitet.

Neuss. Die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Neuss (SWN) haben sich in den vergangenen Wochen auf die Einführung des vom Stadtrat beschlossenen Sozialtickets vorbereitet. Zum 1. November wird das Ticket in zahlreichen Kommunen im Bereich des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) eingeführt.

Im Rahmen eines Pilotprojektes wird es als Monatsticket für 29,90 Euro im Gültigkeitsbereich der Preisstufe A angeboten werden. Ein Zusatzticket zum regulären Preis ermöglicht zudem die Erweiterung des Geltungsraums. In den vergangenen Wochen wurden rund 40 000 Informations-Flyer verteilt. Zudem haben die Sozialämter und Job-Center die Berechtigtenausweise, die gleichzeitig Stammkarten für die Monatskarten sind, erhalten.

Wer kann das Sozialticket beantragen? Berechtigt zum Erwerb des Sozialtickets sind Personen, die ALG ll oder Sozialgeld nach SGB ll, Leistungen nach SGB 8 und 12, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Der Nachweis über die Berechtigung und die Ausgabe des Berechtigtenausweises erfolgt im jeweiligen Einzelfall über die Job-Center oder das zuständige Sozialamt. Die Mitarbeiter geben auch Auskunft, wer für das Sozialticket anspruchsberechtigt ist.

Wo bekommt man die Monatskarten? Die Mitarbeiter im SWN-Kunden-Center am Niedertor in der Innenstadt wurden für tarifliche Fragen rund um das Sozialticket geschult. „Der Berechtigtenausweis ist gleichzeitig die Stammkarte für die Monatskarte. Die Wertmarken können im Kunden-Center, in allen Vorverkaufsstellen und an den Ticketautomaten der Stadtwerke gekauft werden. Die Ticketautomaten wurden für den Verkauf der Sozialticket-Monatswertmarken erweitert“, sagt Jörg Steinfort, Marketingleiter im Bereich Nahverkehr der Stadtwerke. Red

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