Landesprogramm für Vereine in Neuss Land gibt 2,1 Millionen für Neusser Sportstätten

Neuss. · Mit dem Geld sollen Sanierungen und Modernisierungen gezahlt werden.

Mit dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in den nächsten vier Jahren 300 Millionen Euro für die Modernisierung, Sanierung, den Umbau oder Ersatzneubau von Sportstätten bereit. Das teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Das „möglichst unbürokratische“ Programm richte sich an die Sportvereine oder -verbände, die Sportstätten im Eigentum, gemietet oder gepachtet haben, erklärte die Staatssekretärin Andrea Milz bei Vorstellung des Programms.

Vereine können sich an
Stadtsportverband wenden

Von den 300 Millionen Euro werden fast 2,1 Millionen Euro an Vereine in der Stadt Neuss gehen, hat der CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings in Erfahrung gebracht. Bei der Verteilung kommt dem Stadtsportverband große Bedeutung zu. An ihn können sich ab sofort die Vereine mit ihren Projektvorschlägen wenden, er nimmt ein Gewichtung vor und reicht beim Land eine priorisierte Vorschlagsliste ein. Das kann erst ab dem 1. Oktober passieren. Die Stadt, erklärt deren Sprecher Peter Fischer, werde in diesem Verfahren nur angehört.

Unerwartet traf die Ankündigung der Landesregierung zum Start des Projektes die Stadt nicht. Von der Absicht waren die Sportverbände ebenso wie die Städte und Gemeinden schon vor Monaten in Kenntnis gesetzt worden. Diese Landesförderung führte dazu, dass sich die TG Neuss vom Gedanken eines Gesundheitszentrums am Südpark verabschiedet hat und nun eines mit zwei Standorten plant. Einer davon ist die Vereinshalle an der Schorlemer Straße. Ihre Sanierung und Erweiterung passt genau in den Zielkorridor des Landes-Programms, das ausschließlich bestehende Sportstätten ertüchtigen helfen soll. Offen ist nur, wie viel von den 2,1 Millionen Euro Förderung in dieses Vorhaben fließen. Die Verteilung werde nicht nach dem Windhundprinzip erfolgen, sagt Fischer, die Chancengleichheit der Vereine werde gewahrt. Antragsberechtigt sind diese aber nur, wenn sich die zu sanierende Sporteinrichtung in Vereinsbesitz befindet oder ein vertraglich verbrieftes Nutzungsrecht für mindestens noch zehn Jahre nachgewiesen werden kann. „So eine hohe Förderung für den Sport hat es in NRW bisher noch nicht gegeben“, betont Geerlings. Grevenbroich und Dormagen erhalten aus dem Programm rund 850 000 Euro, Kaarst 587 200 und Korschenbroich 446 295. -nau

(-nau)
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