Zahnarzt fordert 4000 Euro

Fünf Wochen war die Praxis telefonisch nicht zu erreichen.

Zahnarzt fordert 4000 Euro
Foto: Dackweiler

Michael Arnst ist erleichtert. Seit knapp sechs Tagen funktioniert wieder der reguläre Telefonanschluss in seiner Zahnarztpraxis in Büderich. Fünf Wochen lang war die Leitung außer Betrieb. Das ist eine lange Zeit für einen Mediziner, der für seine Patienten erreichbar sein möchte. Ungefähr 30 Mal hatten sich in der Zeit Arnst und seine Frau über Handy an die Hotline der Telekom gewandt.

Mehrere Male waren Techniker des Bonner Konzerns unangemeldet erschienen, um den Router auszuwechseln. Geholfen hat nichts. Der Festnetzanschluss der Zahnarztpraxis, den die Telekom im Oktober auf VoIP (Internettelefonie) umgestellt hatte, war wie tot. Doch nach der Berichterstattung in der Zeitung hat es Klick gemacht. Auf einmal tat sich etwas: Die Zahnarztpraxis Arnst ist für Patienten wieder über den Festanschluss zu erreichen. „Das ist doch unglaublich, dass man erst die Presse einschalten muss, um die Telekom zum Handeln zu bewegen“, sagt Arnst.

Doch die Geschichte ist damit aber nicht zu Ende. Einen Tag, nachdem der Anschluss wieder funktionierte, bekamen die Arnsts eine E-Mail von der Telekom-Konzernspitze. Darin brachte eine Mitarbeiterin ihr Bedauern über die entstandene Störung zum Ausdruck: „Die Brisanz für eine Praxis ist mir durchaus bewusst.“ Die Störung werde mit der „höchsten Priorität“ bearbeitet.

Dann rief ein Mitarbeiter der Telekom auf dem Handy der Arnsts an. Er wolle sich nun kümmern. Das versetzte die Arnsts in helle Aufregung. „Lassen sie bloß die Finger von allem“, beschwor Arnst seinen Gesprächspartner. Der Zahnarzt hatte die Befürchtung, dass nach dem Werkeln des Technikers wieder die Leitung außer Betrieb gewesen sein könnte. Und er ärgert sich über die offenbar nicht funktionierende Kommunikation innerhalb des Telekom-Konzerns. Wieder setzte er sich hin und verfasste eine Mail an die Konzernspitze. „Was um alles in der Welt geht in diesem Unternehmen vor? Gibt es keine Qualitätssicherungs- oder Qualitätsmanagementsysteme bei Ihnen?“ Der Arzt präsentiert nun eine Rechnung. Er macht Kosten für sein Handy, auf das eingehende Anrufe auf den Festnetzanschluss der Praxis umgeleitet worden waren, sowie für einen Techniker geltend. „Insgesamt geht es um einen Betrag von 4000 Euro“, sagt Arnst. Er setzt darauf, dass Summe „zeitnah“ auf sein Konto überwiesen wird.

Sollte die Telekom seinen Forderungen widersprechen, will er einen Rechtsanwalt einschalten. „Und der Anwalt wird dann auch meine nachweisbaren Gewinneinbußen aufgrund des fehlenden Festnetzanschlusses als Schadensersatz bei der Telekom geltend machen, wovon ich heute noch absehe.“ Eine Mitarbeiterin der Telekom-Konzernspitze reagierte per Mail: Ich gehe davon aus, dass wir bezüglich der Erstattung keine Differenzen haben werden.

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