Weniger Väter beantragen Elterngeld

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der Antragsteller in Meerbusch 2016 auf 121.

Die Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss hatte im vergangenen Jahr mehr zu tun als bisher: Seit Juli 2015 — also seit es neben dem herkömmlichen Elterngeld auch das Elterngeld Plus gibt —, kamen kreisweit mehr junge Eltern zur Beratung als in den Vorjahren. So stellten 2016 insgesamt 5239 Eltern einen Antrag, 305 mehr als im Jahr 2015. Insgesamt 4872 Personen erhielten Elterngeld, das waren 873 mehr als noch 2015. Dennoch gibt es auch einen Rückgang zu verzeichnen.

Klaus Teichert, Leiter der Elterngeldstelle im Familienbüro des Rhein-Kreises Neuss, weist darauf hin, dass Familien für alle Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren sind, Elterngeld Plus beantragen können: „Das lohnt sich für alle Mütter und Väter, die Elternzeit und Teilzeitarbeit kombinieren wollen.“ Er stellt fest, dass immer mehr Väter Elterngeld in Anspruch nehmen: 1147 waren es im vergangenen Jahr und damit 23,5 Prozent der Väter im Rhein-Kreis Neuss, während diese Quote 2015 noch bei 21,6 Prozent lag. Besonders stark stieg die Zahl der Väter, die Elterngeld erhielten, in Grevenbroich (von 112 auf 166) und in Korschenbroich (von 79 auf 116). In Meerbusch fiel dagegen die Zahl der Väter, die Elterngeld bekamen (von 138 auf 121). Insgesamt wurden 2016 im Rhein-Kreis Neuss rund 32,2 Millionen Euro Elterngeld ausgezahlt. Durchschnittlich erhielten die Empfänger 2016 monatlich 674 Euro. Anstatt der landesüblichen 33 Tage Bearbeitungszeit braucht man in Neuss nur 21 Tage. Darüber freut sich Kreisjugendleiterin Marion Klein: „Durch die gute Internetpräsentation ist das Verfahren serviceorientiert und kundenfreundlich.“ So erhalten Eltern auf der Internetseite des Rhein-Kreises nicht nur alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, sie können ihren Antrag auch bequem zuhause ausfüllen.

Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die ein entgangenes Einkommen zu 65 beziehungsweise 67 Prozent ersetzen soll. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Einen Anspruch auf diese Form der staatlichen Unterstützung haben Mütter und Väter bis zu 14 Monate lang, wenn sie ihr Kind nach der Geburt unter anderem selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.

Beantragt wird das Elterngeld schriftlich bei der Elterngeldstelle. Jedes Elternteil kann für sich einen Antrag stellen. Rückwirkend werden Zahlungen nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem das ausgefüllte Formular bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Mehr Infos zum Thema gibt es im Internet und bei der Elterngeldstelle (Königstraße 32—34 in Neuss): Entweder unter Telefon 02131 928-5161 bis -5164 und -5167 bis -5169 oder per E-Mail.

www.rhein-kreis-neuss.de/ elterngeld

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