Verkehrsministerium sieht für Klage keine Rechtsgrundlage

Verein will Zahl der Nachtlandungen reduzieren.

Verkehrsministerium sieht für Klage keine Rechtsgrundlage
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Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass sich der Antrag auf eine Reduzierung der erlaubten Nachtlandungen nach 22 Uhr am Flughafen Düsseldorf erledigt hat — daran ändere auch eine angestrengte Untätigkeitsklage nichts. Es werde Klageabweisung beantragen, teilte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstagabend mit.

Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins „Bürger gegen Fluglärm“, hatte dort im Mai 2013 beantragt, eine 2005 erteilte Genehmigung zurückzunehmen, die die Zahl der erlaubten planbaren Nachtlandungen von durchschnittlich 20 auf 33 pro Abend ausweitete. Lange argumentierte, die Nachfrage sei nicht vorhanden.

Monatelang bearbeitete das NRW-Verkehrsministerium seinen Antrag nicht. „Eine feste Frist für die Bescheidung von Anträgen gibt es nicht“, erklärte Ministeriumssprecher Bernhard Meier dazu. Durch Bescheid vom 19. März 2014 habe das Ministerium den Antrag wegen fehlender Betroffenheit „als unzulässig und zudem unbegründet abgelehnt“. Im Februar, also einen Monat zuvor hatte Lange Untätigkeitsklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erhoben.

„Da der Antrag beschieden worden ist, ist jetzt im Klageverfahren ausschließlich zu klären, ob das Begehren des Antragstellers begründet ist“, sagt der Sprecher. Die Untätigkeitsklage hingegen zielt darauf ab, die im Jahr 2005 erteilte Genehmigung zurückzunehmen. Dafür sehe das Ministerium keine Rechtsgrundlage. Über Monate missachtete es gerichtliche Verfügungen des OVG, eine Stellungnahme abzugeben.

Die erreichte die Richter erst am 4. März per Fax — zu diesem Zeitpunkt war die letzte gesetzte Frist bereits seit fünf Tagen verstrichen. Meier sagte dazu: „Dem OVG wurde mitgeteilt, dass die Klageerwiderung bis 27. Februar eingereicht wurde. Leider hat sich die Übersendung der gefertigten Klageerwiderung bis 4. März verzögert.“

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