UWG will Glyphosat in Meerbusch verbieten

Die Unabhängige Wählergemeinschaft will mit einem Eilantrag die umstrittene Zulassungsverlängerung der EU umgehen.

Krebserregend, schlecht für die Artenvielfalt, Schuld am Insektensterben — die Vorwürfe gegen den weltweit meisteingesetzten Unkrautvernichter Glyphosat wiegen schwer. Nach der kontrovers diskutierten Zulassungsverlängerung auf EU-Ebene will die unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), vertreten durch Daniela Glasmacher und Heinrich Peter Weyen, nun ein Verbot für Meerbusch erwirken.

Die UWG beantragt, private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, zu einem Glyphosatverzicht vertraglich zu verpflichten. Gleiches solle auch für Pächter städtischer landwirtschaftlicher Flächen gelten. Darüber hinaus sollen Landwirte zum Verzicht von glyphosathaltigen Herbiziden aufgefordert werden.

Für die Stadt jedenfalls kann Sprecher Michael Gorgs Entwarnung geben: „Wir verwenden für die Pflege der öffentlichen Grünflächen, Friedhöfe und Sportanlagen seit Jahren kein Glyphosat. Das Gleiche gilt für die Grünpflege durch externe Firmen. Dort ist der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden vertraglich geregelt.“ Ein Herbizideinsatz durch eigene, geschulte Mitarbeiter erfolge ausschließlich zur punktuellen Bekämpfung des giftigen Riesen-Bärenklaus, auch Herkulesstaude genannt. Auch dort komme allerdings kein Glyphosat zum Einsatz.

Neben der Einschätzung des Herbizids durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO), führen Glasmacher und Weyen den hohen Einsatz von Glyphosat in Südamerika und das Arten- und Insektensterben hierzulande an. Die WHO stuft Glyphosat in seinen neuesten Auswertungen als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Die Einschätzung beruht auf den Erkenntnissen der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), einer Einrichtung der WHO. Diese fasste 2016 bis dato erschienene Studien zu Menschen, Versuchstieren und der chemischen Mechanik zusammen. Als Auslöser von Krebs bei Menschen konnten zwar nur “begrenzte Hinweise“ gefunden werden, in Kombination mit den anderen Feldern vergab die IARC aber die Bewertung „wahrscheinlich krebserregend“.

Zweites Argument der UWG: „In Regionen Lateinamerikas, in denen (...) Glyphosat in hohem Ausmaß als Herbizid eingesetzt wird, gibt es eine erhöhte Rate an Fehlgeburten, Fehlbildungen von Neugeborenen und Krebserkrankungen, die einen Zusammenhang nahelegen“, wissenschaftliche Untersuchungen gebe es dazu aber nicht, so der Antrag.

Drittes Argument der UWG: Das Herbizid trage verstärkt zum Artensterben bei, „da durch das Abtöten der Beikräuter vielen Insekten und damit auch den Vogelarten die Nahrungsgrundlage“ entzogen würde.

Meerbuscher Ortslandwirt Wilhelm Paschertz verweist aus Zeitgründen an Stefan Deussen, ebenfalls Landwirt in Meerbusch. Er kann dem Vorstoß wenig abgewinnen: „Es kann nicht im Sinne der EU sein, wenn jede kleine Gemeinde anfängt, ihr eigenes Süppchen zu kochen.“ Er gehe für seine eigenen Ackerflächen von maximal zehn Prozent aus, die er mit Glyphosat behandelt, für alle Landwirte im Stadtgebiet schätzt er die Quote auf 20 Prozent. In Meerbusch gebe es sehr ausgeprägte Fruchtfolgen, die den Einsatz weniger nötig machten, als in anderen Teilen Deutschlands. „Generell setze ich Glyphosat nur in der Vor-Aussaat-Phase ein“, erklärt Deussen. Bis zur Ernte sei der Zeitraum so groß, dass der Wirkstoff abgebaut und unbedenklich sei.

Ein komplettes Verbot sieht Deussen kritisch: „Dann müsste im Herbst wieder deutlich mehr gepflügt werden.“ Dies führe aber zu einer höheren Nitratauswaschung ins Grundwasser. Die Bindung von Luftstickstoff durch Gründüngung im Winter wäre damit nicht mehr möglich: „Das wäre ein Schritt zurück“, so Deussen.

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