Stadtranderholung: Anmeldungist nur am 15. April möglich

Reservierung beginnt um 7.30 Uhr morgens.

Stadtranderholung: Anmeldungist nur am 15. April möglich
Foto: Büntig

Im Fachbereich Jugend der Stadtverwaltung häufen sich derzeit die Anrufe interessierter Eltern mit einer Frage: „Wann kann ich mein Kind zur Stadtranderholung anmelden?“ Die Anmeldung ist in diesem Jahr nur an einem einzigen Tag möglich: am Mittwoch, 15. April. Unter Telefon 02159/916-533 können ab 7.30 Uhr Plätze reserviert werden. Das Angebot richtet sich an Schulkinder bis zwölf Jahre. „Was krabbelt denn da? Tierische Ferien“ heißt diesmal das Motto des Ferienspaßes. Betreut werden die Kinder montags bis freitags von 9.30 bis 16 Uhr.

Die Ferienfreizeit läuft in den beiden ersten beiden Sommerferienwochen (29. Juni bis 10. Juli) auf der städtischen Sportanlage an der Pappelallee in Lank. Dort stehen 180 Plätze für Kinder aus Lank, Strümp und den Rheingemeinden zur Verfügung. Auf dem Gelände der Mauritius-Grundschule in Büderich werden in den letzten beiden Wochen der Ferien (27. Juli bis 7. August) 100 Schulkinder aus Büderich und Osterath betreut. Die jungen Osterather werden mit einem eigens organisierten Bus an fünf Haltestellen kostenlos abgeholt.

Der Teilnehmerbeitrag liegt in diesem Jahr unverändert bei 130 Euro (ermäßigt 70 Euro). In begründeten Einzelfällen ist auch eine weitere Ermäßigung möglich. Um die Kinder kümmern sich geschulte Betreuer. Die Gesamtleitung hat Sozialpädagogin Beate Enzel vom Jugendamt.

Auf dem Programm stehen Spiele, Bastelrunden und Theaterstücke zum Thema „Tierische Ferien“, dazu kommen Ausflüge, Stadtspiele, Sportangebote oder auch Eisdielenbesuche, zwei bis dreimal pro Woche geht’s ins Hallenbad nach Büderich. Im Preis inbegriffen sind Getränke während des gesamten Tages und ein Mittagessen mit Nachtisch.

Vor zwei Monaten hatte der Erste Beigeordnete Frank Maatz den Politikern im Jugendhilfeausschuss mitgeteilt, dass die Stadtranderholung in diesem Sommer zum letzten Mal von der Stadt selbst durchgeführt werde. Ab 2016 soll die Stadtranderholung an einen freien Träger der Jugendhilfe abgegeben werden. Red

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