Meerbusch Gastwirte müssen keine Terrassengebühr zahlen

Meerbusch · Das besagt eine Dringlichkeitsentscheidung von Bürgermeisterin Mielke-Westerlage.

 Ein Terrassenplatz auf dem Markt in Lank-Latum

Ein Terrassenplatz auf dem Markt in Lank-Latum

Foto: Dackweiler, Ulli (ud)

. Über eine Dringlichkeitsentscheidung hat Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage den Meerbuscher Gastwirten, die öffentliche Flächen für ihre Außengastronomie nutzen, die Terrassengebühr für das Jahr 2020 erlassen. Die Entscheidung wurde einvernehmlich mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen vor dem Hintergrund der Corona-Krise und den damit verbundenen Zwangsmaßnahmen gefällt, die auch die Gastronomie treffen.

„Wir tun im Zusammenwirken mit der Politik alles, um auch Gewerbetreibenden, die es jetzt schwer haben, zu helfen“, so Mielke-Westerlage. Der Erlass der Terrassengebühr sei dabei nur eine Facette. Zugleich lobt die Verwaltungschefin die vielen kreativen Service-Ideen vom Lieferdienst bis zu Sonderspeisekarten, mit denen derzeit auch die heimische Gastronomie aufwartet. „Das zeugt von Unternehmergeist und Gemeinsinn gleichermaßen.“

Per Verordnung der Bundesregierung vom 23. März sind derzeit alle Gaststätten geschlossen. Die Auslieferung von Speisen außer Haus ist nur erlaubt, wenn die zum Schutz vor Infektionen nötigen Abstände eingehalten werden. Kneipen, Cafés und Eisdielen, die ebenfalls Terrassen nutzen, mussten bereits am 18. März schließen.

Bei der Wirtschaftsförderung gehen täglich etliche Anrufe von Unternehmern und Gewerbetreibenden ein, die sich angesichts teils massiver Auftrags- und Umsatzeinbrüche nach Unterstützung ­erkundigen.

Ab sofort werden keine Verspätungszuschläge erhoben

Neben den milliardenschweren Hilfspaketen von Bund und Land haben Wirtschaftsförderung und Kämmerei in Meerbusch konkrete Hilfen umgesetzt: Anträge auf Senkung von Gewerbesteuervorauszahlungen werden bevorzugt bearbeitet und bewilligt.

Innerhalb weniger Tage hat die Kämmerei Steuerabsetzungsanträgen in Höhe von mehr als einer Million Euro stattgegeben – ein erheblicher Verlust für die kommunale Kasse. Zudem werden ab sofort auch keine Verspätungszuschläge erhoben. Drohende Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen können auf Antrag zunächst für vier Monate ausgesetzt werden. Mahngebühren und Säumniszuschläge können erlassen werden. Red

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