Reh im Wald von Hunden gerissen

Zwei Mischlingshunde haben einen Rehbock gehetzt und getötet. Jäger und Naturschützer appellieren daher jetzt an die Hundehalter.

Reh im Wald von Hunden gerissen
Foto: privat

Beim Stöbern durch das Unterholz sollen sie das Reh aufgescheucht haben, die Flucht des Tieres endete abrupt an einem Zaun. Zwei Mischlingshunde haben gestern im Meerbuscher Wald einen Rehbock gehetzt und gerissen. Das bestätigte der zuständige Jagdaufseher. Die Stelle, an der das verendete Reh gefunden wurde, liegt nur unweit von einem Naturschutzgebiet entfernt. Die Hundehalterin habe die Polizei gegen 11 Uhr persönlich verständigt, wie Polizeisprecherin Diane Drawe mitteilte. Man habe einen Bericht angefertigt und an die Stadt Meerbusch geschickt — dort wird nun geprüft, ob ein Verstoß gegen das Landeshundegesetz vorliegt.

Es ist der zweite Vorfall innerhalb von nur drei Tagen. Bereits am Wochenende haben Hunde auf einem Feld in Büderich Wild gehetzt, so der Jagdaufseher. Darum appellieren Jäger und Naturschützer an Spaziergänger und Hundehalter, derzeit besonders wachsam zu sein. „Ende Juli bis Anfang August paaren sich Ricken und Böcke. Im Mai werden dann die Rehkitze geboren“, sagt Jörg von Deylen, Sprecher des Hegerings 7, Meerbusch. Darum sind derzeit besonders viele tragende Ricken unterwegs. Und die reagieren noch sensibler auf im Wald umherstreunende Hunde.

In Meerbusch sind etwa 2500 Hunde steuerlich angemeldet. Die Halter dürfen ihre Tiere frei auf Wald- und Wirtschaftswegen sowie auf den Rheinuferwiesen zwischen Strom und Deich laufenlassen. Ausgenommen sind das Naturschutzgebiet Ilvericher Altrheinschlinge und Privatgrundstücke, auch wenn sie nicht eingezäunt sind. Auf Verkehrsflächen wie Straßen, Bürgersteigen, Radwegen und Plätzen sowie auf Anlagen wie zum Beispiel am Latumer See oder am Rathauspark Osterath müssen die Hunde an der Leine geführt werden. Abseits der Waldwege dürfen sich die Tiere gar nicht bewegen — weder mit Leine noch ohne. Für „gefährliche“ Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt eine grundsätzliche Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums, wenn sie nicht ausdrücklich davon befreit sind. Große Hunde müssen den Behörden gemeldet sein. Jäger sind dazu berechtigt, einen Hund, der im Jagdbezirk unkontrolliert Wild verfolgt oder reißt, zu erschießen.

„Die Halter müssen gar nicht mitbekommen, dass ihr Hund einem Tier hinterhergehetzt ist“, sagt Jörg von Deylen. Oft seien die Büsche am Wegesrand so dicht, dass Menschen das Wild gar nicht entdecken, die Hunde es aber sehr wohl riechen.

Selbst wenn die Haustiere gar keine Jagd auf das Wild machen, können sie den Tieren Schaden zufügen, wie Wolf Meyer-Ricks, Vorsitzender des Nabu im Kreis Neuss sagt. Durch das Dickicht streunende Hunde bedeuten Stress für die Tiere — seien es nun Rehe, Hasen oder Vögel. Rennt ein aufgeschrecktes Reh auf die Straße, kann es zu Wildunfällen kommen. Rund 160 Wildunfälle werden jährlich im Kreis gezählt. Immer wieder gibt es Meldungen über wildernde Hunde, wie es auch von der Kreisjägerschaft Neuss heißt. Erst Anfang des Monats hatte deren Vorsitzender, Peter Kallen, an Hundehalter appelliert.

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