Rat beschließt Fragestunde für Bürger vor Sitzungen

Vor den Fachausschüssen und dem Rat ist 15 Minuten Zeit für Fragen.

Wer Fragen oder Anliegen zu aktuellen Themen hat, die im Stadtrat und den Fachausschüssen behandelt werden, der kann künftig von der Bürgerfragestunde Gebrauch machen. Archivfoto: mak

Wer Fragen oder Anliegen zu aktuellen Themen hat, die im Stadtrat und den Fachausschüssen behandelt werden, der kann künftig von der Bürgerfragestunde Gebrauch machen. Archivfoto: mak

Meerbusch. Durch diese Veränderung der Geschäftsordnung des Stadtrates erlangen die Meerbuscher Bürger demnächst mehr Einfluss. Sie dürfen sich im kommenden Jahr mit ihren Fragen direkt an die Politik wenden. Dort werden sich die Mitglieder der Fachausschüsse und des Rates die vorgetragenen Anliegen anhören. Anschließend soll der Ausschussvorsitzende oder der zuständige Beigeordnete laut neuer Satzung die Fragen beantworten.

Ist dies nicht direkt möglich, erfolgt die Beantwortung schriftlich oder wird in der nächsten Sitzung als erster Tagesordnungspunkt beantwortet. Mit diesem Modell der Einwohnerfragestunde ist Meerbusch mit ein Vorreiter in der Region. Nur wenige Kommunen im Kreis haben ein ähnliches Konzept.

„Die Einwohnerfragestunde ist eine positive Veränderung in der Politik unserer Stadt“, sagt Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage. „So können wir die Bürger mehr einbinden.“ Dem stimmten auch die Mitglieder des Hauptausschusses vergangene Woche zu. Thomas Gabernig (FDP): „Das ist ein sehr guter Vorschlag.“ Dies bestätigt auch SPD-Fraktionsvorsitzende Nicole Niederdellmann-Siemes. Sie schlägt zudem eine Ergänzung vor: „Wir sollten jedoch nach einem Jahr eine Art Revision durchführen. Danach entscheiden wir, ob die Bürgersprechstunde fortgeführt werden soll.“ Das ist auch in Werner Damblons (CDU-Vorsitzender) Sinne. „Wir sollten nach einer gewissen Zeit prüfen, ob die Sprechstunde weiter gewünscht ist.“

Somit wird der erste Tagesordnungspunkt eines jeden Fachausschusses und des Rates zukünftig die Fragestunde beinhalten. 15 Minuten haben die Bürger dann Zeit, ihre Anliegen vorzutragen. „Die Fragen müssen sich jedoch auf die Angelegenheiten des jeweiligen Ausschusses beziehen“, schränkt Mielke-Westerlage ein. Somit geht Meerbusch einen anderen Weg als etwa das benachbarte Kaarst. Denn dort dürfen die Bürger zwar auch Fragen stellen, diese müssen sich im Rat aber nur auf allgemein interessierende Angelegenheiten der Stadt beziehen. Es dürfen keine Fragen zu Punkten der jeweiligen Tagesordnung gestellt werden. In den Fachausschüssen ist es ähnlich, dort dürfen sich die Angelegenheiten nur auf Themen des jeweiligen Ausschusses beziehen, für die er zuständig ist.

In Dormagen und Jüchen gibt es hingegen keine Einschränkungen — ähnlich, wie bei dem geplanten Konzept in Meerbusch. In den übrigen Kommunen im näheren Umkreis gibt es ebenfalls Einschränkungen.

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