Information der Stadtwerke Stadtwerke erklären Preisdeckelung

Meerbusch · Mit einem Schreiben informiert der Versorger seine Kunden, wie sich die Deckelung der Preise auf ihre Rechnung auswirkt. Verbraucher müssen nicht aktiv werden, um die Vergünstigung zu bekommen.

 Um Haushalte und kleine Unternehmen zu entlasten, sind die Preise für Strom, Gas und Wärme bis April 2024 gedeckelt.

Um Haushalte und kleine Unternehmen zu entlasten, sind die Preise für Strom, Gas und Wärme bis April 2024 gedeckelt.

Foto: dpa/Marcus Brandt

(dsch) „Mit etwas Zeitverzug ist es uns gelungen, die zahlreichen Anforderungen zu erfüllen“, sagt Tafil Pufja, Geschäftsführer der Stadtwerke Meerbusch. „Damit werden unsere Kunden, die uns vertrauen und Verlässlichkeit von uns erwarten, unmittelbar entlastet.“ In den kommenden Tagen erhalten die Verbraucher, die bei den Stadtwerken Meerbusch-Willich einen Vertrag haben, Informationen über ihre individuelle Berechnung der Preisbremse für Strom, Gas und Wärme. Diese wurde von der Bundesregierung beschlossen und wird über die Energieversorger – im Falle von Meerbusch den Stadtwerken – an die Energiekunden weitergegeben.

Im Schreiben wird den Kunden unter anderem die Differenz zwischen dem alten und dem nun gedeckelten Arbeitspreis aufgezeigt, sowie die Auswirkungen auf den monatlichen Abschlag und die Jahresabrechnung.

Eigentlich, so die Vorgaben der Bundesregierung, hätte diese Information an die Verbraucher bereits zum 1. März erfolgen sollen, bei den Stadtwerken hat sich dies jedoch verschoben. „Wir arbeiten mit komplexen IT-Systemen. Es ist eine große Herausforderung, diese in der Kürze der Zeit auf die Preisbremsen umzustellen“, sagt Aneta Knebel, Leiterin Kundenservice und Vertrieb. Man habe vor allem auf die korrekte Berechnung der jeweiligen Deckelungen achten müssen.

Die Preisbremse für Strom, Gas und Wärme greift für alle Kundenverträge, bei denen der Arbeitspreis pro Kilowattstunde bei Strom über 40 Cent, bei Gas über 12 Cent und bei Wärme über 9,5 Cent liegt.

Kunden mit günstigeren Verträgen werden nicht angeschrieben, für sie ändert sich nichts im Tarif. Bei Kunden, die ihre Abschlagshöhe trotz der Preisbremse noch nicht geändert haben, haben die Stadtwerke dies gemeinsam mit der Berechnung vorgenommen. Die Anpassung der Preise durch die Preisbremse erfolgt automatisch, Kunden müssen nicht aktiv werden, um von den verbesserten Konditionen zu profitieren.

Die Preisbremse ist zunächst bis zum April 2024 angelegt. Ziel ist, Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen schnell und unkompliziert zu entlasten. Um die Änderung möglichst zeitnah durchsetzen zu können, wurde von der Bundesregierung beschlossen, auf ein komplexeres Verfahren wie eine Staffelung nach Einkommen zu verzichten – die Vergünstigungen kommen daher allen Bürgern gleichermaßen zugute. Um trotzdem zum Energiesparen anzuregen, wird nur an Anteil – bei Strom etwa 80 Prozent – des bisherigen Jahresverbrauchs subventioniert.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es auf der Homepage der Stadtwerke unter:

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