Areal Böhler Kontaktverbot erschwert Planungen

Meerbusch. · Das Wettbewerbsverfahren für die Bebauung des Areal Böhler läuft. Auch wenn Termine ins Wasser gefallen sind – die Stadt Meerbusch hält an dem Projekt fest.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bündelt die Stadtverwaltung ihre Ressourcen. Das betrifft auch die Stadtplaner. Da die Sitzungen des Rats und der Fachausschüsse abgesagt wurden, stocken einige Planungsverfahren. Dies betrifft beispielsweise die Entwicklung der neuen Wohngebiete am Kamper Weg sowie der Barbara-Gerretz-Schule. Das Wettbewerbsverfahren für die neue Siedlungsfläche auf dem Areal Böhler läuft aber weiter. Dort möchte der Projektentwickler BPD (Bouwfonds Property Development) auf dem rund 13 Hektar großen Grundstück Wohnungen, eine neue Grundschule, eine Kita sowie Büro- und Gewerbeflächen bauen. Für die Gestaltung soll es einen städtebaulichen Wettbewerb geben und dessen Gewinner bereits im Herbst ermittelt werden.

Michael Assenmacher, Technischer Dezernent der Stadt, hatte den Politikern im vorigen Planungsausschuss angekündigt, dass er in dieser Woche einen Termin mit Düsseldorfs Planungsdezernentin Kornela Zuschke habe, um von ihr Genaueres über die Trassenführung der geplanten U 81 zu erfahren. Die Linie führt über den Böhlerweg am Baugrundstück entlang. Und auch für die Erweiterungspläne des Gartencenters Bogie spielt der Trassenverlauf eine wichtige Rolle, weil über den Böhlerweg eine neue Zufahrt geschaffen werden soll.

Doch der in der Meerbuscher Politik mit Spannung erwartete Termin kam nun nicht zustande, wegen des Kontatkverbots und weil der Krankenstand in der Düsseldorfer Verwaltung hoch sei, so Assenmacher. „Wir werden erst einmal alles Weitere über Internet und Telefon ­regeln.“

Derzeit noch ungeklärt ist allerdings die Frage, wie in Zeiten der Kontaktsperre eine Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt werden kann. Beim Projekt auf dem Areal Böhler ist für den 22. April ein öffentliches Auftaktkolloquium vorgesehen. Die Regeln zur Kontaktsperre gelten bislang bis zum 19. April. Ob sie danach aufgehoben oder gelockert werden, ist fraglich. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse man rechtlich klären, ob eine Online-Beteiligung der Öffentlichkeit möglich sei, meint Assenmacher. Eine Frage, die auf Bundesebene entschieden werden müsste.

Der Terminplan von BPD sieht vor, dass am 23. Juni das Preisgericht über die Entwürfe der ersten Wettbewerbsrunde entscheidet, am 28. Oktober über den Gesamtsieger. Am 17. Dezember soll dann der Rat über die Planung beraten und entscheiden.

Zuletzt hatten die Politiker im Planungsausschuss der Verwaltung noch Änderungswünsche. Hans-Werner Schoenauer (CDU) legte Wert darauf, dass Handwerker und kleinere Gewerbefirmen dort auch angesiedelt werden, dem schloss sich der Ausschuss an und sprach sich dafür aus, dem Investoren diese Vorgabe zu machen. Einem Änderungsantrag von Thomas Gabernig (FDP) folgte die Mehrheit der Ausschussmitglieder nicht.

Dieser hatte dafür geworben, die Oststraße an eine Teilfläche des Areals anzubinden. Assenmacher erklärte, die Oststraße nich durchgängig erschlossen, weil damit Schleichverkehr unterbunden werden soll. Dies sehe auch der Bebauungsplan vor. Werner Damblon, Vorsitzender des Planungsausschusses, wies zusätzlich auf den Auslobungstext hin. Darin heißt es, dass das Plangebiet nicht für den motorisierten Individualverkehr an das vorhandene Siedlungsgebiet Meerbusch angeschlossen werden soll.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort