Interview Norbert Schöndeling „Historische Gebäude geben Identität“

Meerbusch · Der Denkmalbeauftragte erklärt, welche Pflichten sich für Eigentümer von geschützten Gebäuden ergeben.

 Professor Norbert Schöndeling prüft in Meerbusch Vorschläge, welche Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden sollten.

Professor Norbert Schöndeling prüft in Meerbusch Vorschläge, welche Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden sollten.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, freut das meist die Öffentlichkeit. Aber die „Betroffenen“ sind nicht immer glücklich über ihr Denkmal. Da ist etwa der Investor, der das alte Gebäude ursprünglich abreißen und dort ein Mehrfamilienhaus errichten wollte. Der Hausbesitzer, der sein Haus verkaufen, umbauen oder renovieren oder eine Erbengemeinschaft, die das Grundstück, auf dem sich das Denkmal befindet, zu Geld machen möchte. Der Osterather Norbert Schöndeling ist seit 2003 Professor für Denkmalpflege an der TH Köln und ehrenamtlich Denkmalbeauftragter der Stadt Meerbusch.