NO2-Grenzwerte an der Meerbuscher Straße überschritten

NO2-Grenzwerte an der Meerbuscher Straße in Teilen überschritten.

Osterath. In die lebhafte Diskussion um die Verlängerung der K9 zwischen dem Strümper Busch und der Anschlussstelle Bovert an der A57 (K9n) sowie die Erschließung eines Neubaugebiets nördlich des Ivangswegs trägt das Luftschadstoffgutachten der Peutz Consult aus Aachen neue Argumente.

Laut Gutachter ist die berechnete, nicht gemessene Schadstoffbelastung klar: An der Meerbuscher Straße werden die Grenzwerte für Feinstaub und Benzol eingehalten, die von Stickstoffdioxid (NO2) stellenweise schon jetzt „durch die hohe Verkehrsbelastung auf der Meerbuscher Straße“ aber deutlich überschritten. Im Bereich des Neubaugebiets zwischen Ivangsweg und K-Bahntrasse ist die Luft dagegen fast rein: Die Jahresmittelwerte liegen bei Feinstaub, Stickstoffdiodid und Benzol deutlich unterhalb der Grenzwerte.

Trotz der schon jetzt deutlichen Stickstoffdioxid-Überbelastung werden die Straßen- und Wohngebietsplanungen in dem Gutachten nicht als dramatisch dargestellt. Die Umsetzung des Bauvorhabens würde die Gesamtbelastung „nur geringfügig verschlechtern“.

Kritisch setzt sich die Meerbuscher Ortsgruppe des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) mit den Unterlagen und den darin enthaltenen Bewertungen auseinander. So wird auch die gutachterliche Einschätzung, dass die Feinstaubgrenzwerte wahrscheinlich an nicht mehr als den erlaubten 35 Tagen im Jahr überschritten werden, hinterfragt. „Ab einer Feinstaubbelastung von 32 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Belastung an mehr als 35 Tagen“, gibt Astrid Hansen vom BUND die Gutachteraussage wieder. „An der Meerbuscher Straße liegt der Wert bei 31,9 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft — das ist nur eine Haaresbreite entfernt.“ Als völlig inakzeptabel bewertet Hansen die hohen NO2-Werte.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftreinheit, die in dem Gutachten aufgeführt werden, hält der BUND für nicht anwendbar: „Es ist kaum im Sinn des Erfinders, die Meerbuscher Straße für Lkw zu sperren, wenn über die K9n doch gerade das Gewerbegebiet angeschlossen werden soll.“ Auch Kreisverkehre und ein Tempolimit (zurzeit 50 Stundenkilometer) seien an dieser Stelle „nicht praktikabel“.

In einem Punkt überraschen die Gutachter. Die Belastungen des Gebiets durch den massiven Verkehr auf der angrenzenden A57 vernachlässigen sie. Die Lärmschutzwand halte nicht nur die Geräusche der Autobahn fern, sondern führe auch dazu, dass sich die Schadstoffe anders verwirbelten und nicht unmittelbar in der Nachbarschaft niederschlügen.

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