Neue Leitung für das Klärwerk in Ilverich

Landschaftsbeirat hat keine Einwände gegen Ersatzdüker.

Ilverich. Einstimmig hat der Landschaftsbeirat des Rhein-Kreises Neuss in seiner jüngsten Sitzung dem Bau eines neuen Dükers zum Klärwerk in Ilverich zugestimmt. „Das war recht unspektakulär“, berichtet Wolf Meyer-Ricks, der als Vertreter des Naturschutzbunds Mitglied des Gremiums ist.

Anlass der Entscheidung: Der Klärwerksbesitzer, die Stadt Düsseldorf, will eine zweite Abwasserleitung bauen. 981 Meter soll der sogenannte Düker im Schild-Rohrvortrieb mindestens 5,50 Meter unter dem Rhein nach Ilverich getrieben werden.

Mit rund 30 Monaten Bauzeit wird gerechnet, ein knapp 2760 Quadratmeter großes Gelände gerodet. 700 Quadratmeter werden dauerhaft entfallen. Die Gutachter notieren, dass Feldlerche, Kiebitz, Turteltaube und Kuckuck in dem Gebiet lebten, weshalb die Rodung außerhalb der Nist- und Brutzeiten erfolgen soll.

Aus Sicht des Lankers Wolf Meyer-Ricks spricht nichts gegen diesen Neubau, der benötigt wird, um die aktuelle, schadhafte Leitung trockenlegen und sanieren zu können. Für die Bauarbeiten würden auf Meerbuscher Gebiet vor allem das bereits belegte Betriebsgelände benötigt, teilt Meyer-Ricks mit.

Dort steht ein Großteil der Gehölze, die entfernt werden müssen. Außerhalb des Geländes würde vor allem für die Baustraße Platz gebraucht. Der Apelter Weg soll in die Baustellenversorgung eingebunden werden. Nur an dieser Stelle wird die Zustimmung der Stadt Meerbusch benötigt.

Der neue, kleinere Düker würde in 25 Meter Abstand zur alten Leitung geführt, ans Klärwerk angeschlossen und während der Sanierung in Betrieb genommen.

Keine Einwände ergeben sich für den Landschaftsbeirat aus der Abstandsunterschreitung zum FFH-Schutzgebiet. Auswirkungen auf Flora, Fauna, Habitat seien geprüft und ausgeschlossen worden, berichtet Meyer-Ricks. Lediglich eine Anregung habe man Düsseldorf mit auf den Weg gegeben: Wünschenswert sei, wenn der Ausgleich für den Eingriff in die Natur auch linksrheinisch erfolge.

Eine Bedingung ist das nicht. „Es geht grundsätzlich um den Erhalt von Biotopen“, sagt der Gartenbauingenieur Meyer-Ricks. „Wenn wir uns über Vögel unterhalten, ist es egal, ob die Ausgleichsmaßnahme linksrheinisch oder rechtsrheinisch liegt. Das sind 500 Meter.“

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