Feste in Meerbusch Vorfreude auf den Sonnenblumensonntag

Büderich · Am kommenden Wochenende gibt es zum Stadtfest wieder Live-Musik und Show im Büdericher Zentrum. Dazu öffnen die Geschäfte.

 Auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz gibt es am Sonntag Unterhaltung für Jung und Alt.

Auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz gibt es am Sonntag Unterhaltung für Jung und Alt.

Foto: Dackweiler, Ulli (ud)

. Die gute Nachricht für alle Büdericher: Der Sonnenblumensonntag wird in diesem Jahr stattfinden. Am 25. September von 11 bis 18 Uhr lädt die Werbe- und Interessensgemeinschaft Büderich zu Meerbuschs größtem Stadtfest auf den Dr.-Franz-Schütz-Platz. Nach zwei Jahren Pandemie gibt es wieder ein buntes Bühnenprogramm, einen Kindertrödelmarkt auf dem Gelände der Mauritius-Grundschule, am Samstag, 24. September ab 18 Uhr den traditionellen Genuss- und Kennenlernabend und natürlich wieder den namensgebenden Sonnenblumenschmuck. Begleitet wird das Stadtfest von einem verkaufsoffenen Sonntag auf der Dorfstraße. Dieser wurde in der Ratssitzung Ende August von den Meerbuscher Politikern abgesegnet – allerdings sorgt gerade die Geschäftsöffnung an Sonn- und Feiertagen immer wieder für Debatten.

Grundsätzlich gibt es strenge, gesetzlich vorgeschriebene Reglungen, die besagen, wann Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen. Erlaubt sind jährlich höchstens acht, nicht aufeinander folgende Sonntage mit einer Öffnungszeit von jeweils fünf Stunden. Ein wichtiges Kriterium, dass auch die Meerbuscher Politiker bei der Genehmigung beachten müssen, ist der unmittelbare Zusammenhang – zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Art – zu einer anderen Veranstaltung, etwa einer Messe oder einem Bürgerfest.

Darüber hinaus muss zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ein angemessenes Verhältnis bestehen. Das bedeutet, dass die öffentliche Wirkung der Veranstaltung gegenüber der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen muss. Die Ladenöffnung darf nur bloßer Anhang zur Veranstaltung sein, das Interesse von Geschäftsleuten und Einkäufern darf nicht Fokus der Veranstaltung sein. Dies in jedem beantragten Fall zu prüfen ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinden.

Debatte im Stadtrat
über Ladenöffnung

Im Fall des anstehenden Sonnenblumensonntags hat der Meerbuscher Stadtrat hier einstimmig entschieden, dass die entsprechenden Vorgaben eingehalten sind. Der entsprechende Antrag wurde von den Ratsmitgliedern mit einer Enthaltung angenommen, trotzdem gab es im Vorfeld eine Debatte. Generell abgelehnt werden Verkaufsoffene Sonntage von Arbeitnehmervertretern wie der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Diese sieht das Recht der Mitarbeiter der Geschäfte auf Erholung beschnitten und damit langfristig ihre körperliche Unversehrtheit gefährdet. Auch zum Büdericher Sonnenblumensonntag hat Verdi eine Stellungnahme an den Meerbuscher Stadtrat geschickt. Darin wird unter anderem die Bedingung aufgeführt, dass jede Geschäftstätigkeit erkennbar Teil der Veranstaltung – hier des Sonnenblumensonntags – ist, und die Geschäftskunden in erster Linie Gäste des Fests sind. Auch dürfen die Geschäfte nur im Bereich des Fests geöffnet haben, nicht auf den Zu- und Abwegen.

Freigegeben ist die Geschäftstätigkeit am Sonnenblumensonntag auf der Dorfstraße 2 bis 31a, Am Pfarrgarten 1 bis 3, Theodor-Hellmich-Straße 2 bis 10, Moerser Straße 1 bis 21 sowie Düsseldorfer straße 1 bis 23. Nach dem Wunsch der Veranstalter soll dieser Bereich zum Fest zur Flaniermeile werden. Die Dorfstraße bleibt in diesem Jahr frei von Ausstellerständen und wird nicht für den Autoverkehr gesperrt. Die teilnehmenden Geschäfte dürfen sich jedoch auch vor ihren eigentlichen Ladenlokalen präsentieren. Geschäfte, die außerhalb des angegebenen Bereichs oder der Veranstaltungszeiten öffnen, müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen.

„Eine solche Aktion ist förderlich für den Meerbuscher Einzelhandel, dem es im Moment nicht sehr gut geht“, sagt Werner Damblon von der CDU in der Debatte um die Sonntagsöffnung. Heidemarie Niegeloh von der SPD stimmt mit ihrer Fraktion zwar auch für die konkrete Veranstaltung am 25. September, mahnt allerdings weiter zur genauen Prüfung. „Andere Städte nutzen solche Sonntage, um ihrem Handel etwas Gutes zu tun, und zwar zu Lasten der Belegschaft. Das sollte nicht zur Gewohnheit werden.“ Karl Trautmann von der FDP betont hingegen, dass die Geschäfte im Kern von Büderich zum großen Teil inhabergeführt seien. „Damit profitieren die im Ort verwurzelten Händler, die auch die Mehrarbeit durch den verkaufsoffenen Sonntag tragen, direkt“, so Trautmann.

Bleibt für Händler, Besucher und die gebuchten Entertainer zu hoffen, dass das Wetter für den Sonnenblumensonntag am kommenden Wochenende besser wird, als es für dieses angekündigt ist.

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