Luftbilder sind nicht eindeutig

Grundstückseigentümer müssen Erfassungsbögen für die Gebührenrechnung prüfen.

Meerbusch. Viele Fragen haben die Grundstückseigentümer in Meerbusch, die in diesen Tagen den Erfassungsbogen als Grundlage die Neuberechnung der Abwassergebühren erhielten. "Letzten Endes wird es für alle von Vorteil sein und eine wahrscheinlich einmalige Änderung", leitete Wolfgang Trapp vom städtischen Fachbereich Straßen und Kanäle den ersten Informationsabend in Osterath ein.

Diplomphysiker Ralf Bohne, Projektleiter der WTE-Gesellschaft, welche die erforderlichen Daten erstellte, betont, dass es sich nicht um "Extratouren" handle, sondern man der rechtlichen Verpflichtung nachgekomme, eine gerechtere Gebührenverteilung zu erreichen.

Grundlage der Gebührenkalkulation ist die bezogene Menge Frischwasser plus die Größe der Flächen, auf denen das Wasser nicht auf natürlichem Wege versickert. Liegenschaftskarten, die nach digitalen Luftbildern angefertigt wurden, sollen nun von den Grundbesitzern ergänzt oder korrigiert werden. So sind beispielsweise Lagebezeichnungen, die das Grundstück charakterisieren, nicht immer eindeutig. "Technische Verfahren haben immer Toleranzen", erklärt Bohne. "Ein grober Mausklick kann zu Differenzen bis zu zwei Zentimetern im Ergebnis führen. Dafür wurden nicht glatte Quadratmeterzahlen abgerundet."

Die Maße, die demnach nur grob als versiegelte Flächen ermittelt wurden (in dem städtischen Schreiben gelb gekennzeichnet), sind vom Hauseigentümer also zu überprüfen. Das bereitet mitunter Kopfzerbrechen; wenn es beispielsweise um Kiesumrandungen, Terrassen oder Pergolas geht, die zwar versiegeln und auf dem Satellitenfoto auch so aussehen, Regenwasser aber in den eigenen Garten leiten.

Entscheidend ist am Ende die bedeckte Erdfläche inklusive aller Dächer - außer Gründächern, die Wasser zurückhalten - von der aus tatsächlich Niederschlagswasser in den Kanal abgeleitet wird. Für Zisternen werden die Gebühren übrigens reduziert.

Der Ehrliche sei nicht der Dumme, betont der Projektleiter Ralf Bohne. Bei unplausiblen Angaben würde stichprobenartig nachgefasst, war die Antwort auf bange Fragen nach möglichen Schummelversuchen. Wie letztlich abgerechnet werden wird, entscheidet sich erst nach Bearbeitung aller Bögen.

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