Leserbrief: Vertrauensverlust ist unbegründet

Zu: Kräling vor die Tür gesetzt; WZ vom 21. Februar:

Seltsam, dass ausgerechnet in einer Kirchengemeinde Dinge geschehen, die jeder Bürger normalerweise für Unrecht hält. Hier wird einem Mann das Vertrauen entzogen, ohne dass man wirklich schwerwiegende Dinge vorweisen kann. Elf Menschen hängen sich an ein vernichtendes Urteil des Pfarrers gegenüber einem hoch engagierten, einsatzfreudigen, selbstlos agierenden Menschen, der sich immer wieder für die Belange der Gemeinde einsetzt, ohne dass sie selbst wissen, ob und was genau vorgefallen ist. Die Mitglieder des PGR dringen seit Wochen auf Herrn Kräling ein, er möge doch sagen, was passiert ist, und erwarten sogar eine Entschuldigung. Wofür bitte?? Die damalige stellvertretende Vorsitzende hat mir in einem Gespräch vor einigen Monaten noch gesagt: „Ich würde ja gern Herrn Kräling vertrauen, wenn er sagen würde, was vorgefallen ist.“ Ich habe ihr damals schon geantwortet und wiederhole das gern, dass hier von einem falschen Standpunkt aus geurteilt, ja verurteilt wird: Nicht Herr Kräling muss beweisen, dass er nichts getan hat, sondern der Pfarrer und die, die ihn verurteilen, müssen beweisen, dass er etwas (angeblich) so Schlimmes getan hat, dass man ihm das Vertrauen entzieht. Herr Viertel muss die Gründe nennen, weshalb er ihm den Zutritt zum PGR wie schon zuvor den Zutritt zum Liturgie-Ausschuss verwehrt. Dieses hat er am vergangenen Dienstagabend jedenfalls nicht getan. Offensichtlich gilt das, was in Deutschland gültiges Recht ist und jedem bekannt ist, in unserem PGR nicht. Dafür braucht man kein Jurist zu sein! Herr Kräling ist von den Gemeindemitgliedern gewählt, damit er sich für die Belange der Menschen einsetzt, was er bisher mit großem Engagement getan hat. In der Satzung für Pfarrgemeinderäte für das Bistum Aachen kann ich auch nach intensivem Studium nirgendwo einen Passus finden, in dem von einem PGR-Mitglied Loyalität zum Pfarrer erwartet oder sogar verlangt wird. Womit begründet Herr Viertel also diesen Anspruch? Womit begründet er den Vertrauensmissbrauch? Und vor allem: Womit begründen elf Mitglieder des PGR diesen?

Angela Janssen Meerbusch

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